Kurzfilmförderung
Kurzfilme werden bei der FFA nach einem Referenzpunktesystem gefördert. Teilnahmeberechtigt sind Filme mit einer Vorführdauer bis maximal 30 Minuten sowie Kinderfilme bis zu 58 Minuten, die Erfolge bei Festivals und renommierten Kurzfilmpreisen vorweisen können.
§§ 91–99 FFG 2024
Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film neben der Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals ermittelt. Weitere Referenzpunkte ergeben sich durch eine Auszeichnung mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), dem Deutschen Kurzfilmpreis, dem Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis oder dem FFA-Kurzfilmpreis „Short Tiger“. Es werden nur solche Erfolge berücksichtigt, die innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des Films erreicht wurden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Filme und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets. Für die Antragsstellung sind außerdem eine BAFA-Bescheinigung und die Bestätigung über die Einlagerung im Bundesarchiv erforderlich.
Antragsberechtigt ist der*die Hersteller*in des Kurzfilms. Die Förderungen werden einmal jährlich, spätestens Ende März, zuerkannt. Die Fördermittel können für die Entwicklung und Produktion eines Kurz- oder Langfilms genutzt werden.
Die Teilnahme an Festivals, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht als Präsenzfestival durchgeführt werden können, sondern stattdessen online stattfinden, kann im Rahmen der Referenzfilmförderung unter den jeweiligen Festival-Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Registrierung für das FFA-Serviceportal
Hier können Sie sich im neuen Serviceportal registrieren. Bitte beachten Sie, dass bis zur Freischaltung Ihres Accounts einige Tage vergehen können.
Meldung von Zweit- und Drittteilnahmen
Hier können Sie Folgeanträge für die zweite und dritte Teilnahme von Kurzfilmen stellen und weitere Preise und Festivals melden.
Bitte nutzen Sie dieses Antragsportal nicht zur erstmaligen Beantragung von Förderung. Hierfür steht Ihnen das neue FFA-Serviceportal zur Verfügung.
- Antrag auf Auszahlung von Referenzförderung für Kurzfilme (314,0 KiB)
- Formular Ratenabruf Kurzfilmreferenzmittel (Produktion) (149,2 KiB)
- Formular Ratenabruf Kurzfilmreferenzmittel (Projektentwicklung) (145,1 KiB)
- Festivalliste Kurzfilm (238,6 KiB)
- Empfehlung für Standards barrierefreier Filmfassungen (529,1 KiB)
- Information BAFA-Bescheinigung (51,3 KiB)
- Merkblatt zu Unternehmen in Schwierigkeiten (108,6 KiB)
- Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme mit Fertigstellung im Jahr 2022 (195,0 KiB)