Filmförderungsgesetz

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt das FFG 2025. Es bestimmt unter anderem, dass die abgabefinanzierte FFA-Film- und -Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben wird und auch Drehbuchautor*innen und Regisseur*innen an Referenzmitteln beteiligt werden.

Für die Kinoförderung legt die FFA das Verfahren durch eine Richtlinie fest. Über Förderungen durch den Minoritären Koproduktionsfonds, nach dem deutsch-französischen Filmabkommen und durch das Förderprogramm Filmerbe entscheiden weiterhin Kommissionen.