Förderprogramm Filmerbe
Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern hat die FFA 2018 eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen: Ab Januar 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partner*innen zu jeweils einem Drittel aufgebracht.
Die Digitalisierung von Filmen wird in drei Bereichen gefördert: Auswertungsinteresse, kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit.
Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss im Kino aufgeführt oder kinotauglich sein. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 40.000 € pro Film, in der Regel muss der Eigenanteil mindestens 20 Prozent betragen.
Antragsberechtigt sind die Rechteinhaber*innen an dem Film bzw. Personen, die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Rechteinhaber*innen besitzen. Im Bereich konservatorische Notwendigkeit können Filmerbeeinrichtungen und Archive auch ohne Rechtenachweis die Digitalisierung der Filme beantragen, die bei ihnen lagern. Die digitale Fassung soll grundsätzlich eine Auflösung von mindestens 2K aufweisen.
Auswertungsinteresse
Voraussetzung für die Förderung ist ein plausibles und detailliertes filmhistorisches Auswertungskonzept, das die Zugänglichmachung des Filmes (z.B. Kino- oder Festivalauswertung, DVD, Blu-ray, Video on Demand, TV) belegt. Über die Förderung entscheidet der FFA-Vorstand.
Fördervoraussetzungen
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:
- Teilnahme an einem Hauptwettbewerb der Berlinale*, der Internationalen Filmfestspiele von Cannes* oder der Internationalen Filmfestspiele von Venedig* oder
- Bis 1991 Teilnahme am Hauptwettbewerb des Internationalen Filmfest Moskau* und Internationale Filmfestspiele Karlovy Vary* oder
- Teilnahme an dem Hauptwettbewerb des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentarfilm* und Internationales Dokumentarfilmfestival Nyon* oder
- Teilnahme an einem internationalen Hauptwettbewerb des International Short Film Festivals Clermont-Ferrand* oder der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen* oder Hauptpreisträger des Deutschen Wettbewerbs der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen oder
- Nominierung oder Auszeichnung Deutscher Filmpreis*, Deutscher Kurzfilmpreis* oder Bundesfilmpreis* oder des Nationalen Spielfilmfestivals der DDR* oder
- Nominierung oder Auszeichnung beim OSCAR der Academy of Motion Picture Arts and Sciences* oder
- Nominierung oder Auszeichnung Europäischer Filmpreis* oder
- Nominierung oder Auszeichnung beim Kinder-Medien-Festival Goldener Spatz oder beim Internationalen Festival für junge Filmfans Lucas oder
- Aufnahme in die Liste der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme des Deutschen Kinematheksverbunds oder
- Filme von außergewöhnlichem filmhistorischem und künstlerischem Wert (hierüber entscheidet das Gremium Kuratorisches Interesse).
* Film muss als „bester Film“ nominiert oder ausgezeichnet worden sein.
Kuratorisches Interesse
Hierbei handelt es sich um einen Bedarf aus filmhistorischer Sicht z.B. aufgrund der Nachfrage von Festivals oder Filmmuseen oder um den Erhalt der Vielfalt filmhistorisch bedeutsamer Formen. Mit dem Antrag muss ein kuratorisches Auswertungskonzept eingereicht werden, aus dem das Ziel der öffentlichen Zugänglichmachung sowie die Bedeutung des Films für das nationale Filmerbe hervorgeht. Über die Förderung entscheidet das Gremium Kuratorisches Interesse.
Konservatorische Notwendigkeit
Hierbei handelt es sich um die Notwendigkeit der Sicherung eines Films wegen Materialgefährdung. Vor Antragstellung muss eine technische Begutachtung des Materialzustands stattfinden. Die Förderung setzt keinen Eigenanteil de Antragsteller*innen voraus. Über eine Förderung entscheidet das Gremium Konservatorisches Interesse.
- Förderrichtlinie zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes (164,4 KiB)
- FFA-Richtlinie D. 15 zur Digitalisierung des deutsches Filmerbes (112,6 KiB)
- Bestätigung über eine bestehende Rechteinhaberschaft (104,4 KiB)
- Bestätigung über das Eigentum / Besitz des Originalmaterials (108,1 KiB)
- Formular Mittelanforderung (70,0 KiB)
- Merkblatt zu den Anträgen auf Höherförderung (130,1 KiB)
- Merkblatt Berücksichtigungsfähige Ausgaben (91,8 KiB)
- Formular Zahlenmäßiger Nachweis (16,5 KiB)
- Formular zur Datenübermittlung an www.filmportal.de (235,1 KiB)
- Informationen zur Abgrenzung Kino- zu Fernsehfilm (48,3 KiB)
- Informationen zum Umgang mit NS-Filmen (48,4 KiB)
- Sachbericht (Muster) (55,4 KiB)
- Liste der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme des Deutschen Kinematheksverbunds (425,6 KiB)
Dem Antrag zur Förderung der Digitalisierung des nationalen Filmerbes sind folgende Anlagen digital beizufügen:
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- Rechtenachweis bzw. Bestätigung über das Eigentum / den Besitz des Originalmaterials
- BAFA-Bescheinigung, Ursprungszeugnis o.ä.
- Auswertungskonzept
- ggf. Nachweis Materialgefährdung
- ggf. Nachweise über Festivalteilnahmen, Nominierungen und Preise
- Kostenvoranschläge für die Restaurierung / Digitalisierung / Barrierefreie Fassung
- ggf. Berechnungen / Nachweise für Personal- und sonstige Kosten
- Nachweis der Eigenmittel
- ggf. Nachweis der Fremdmittel
Gremium kuratorisches Interesse
Einreichung bis | Sitzung am |
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06.02.2025 | 10.04.2025 |
12.08.2025 | 14.10.2025 |
Gremium konservatorisches Interesse
Einreichung bis | Sitzung am |
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06.02.2025 | 02.04.2025 |
12.08.2025 | 07.10.2025 |