FFA – Die Filmförderung des Bundes

Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland. | mehr erfahren

Aktuelles

FFA-Kinoförderung: Vereinfachte Antragstellung im Serviceportal ab 9. Oktober

Für einen deutlich einfacheren und effizienteren Antrags- und Prüfprozess bei der Kinoförderung nach FFG nimmt die FFA zum Start des nächsten Einreichzeitraums umfangreiche Anpassungen und Optimierungen in ihrem Serviceportal vor. Ab dem 9. Oktober 2026 stehen die neuen Formulare für die Antragseinreichung zur Verfügung, die Antragstellung kann ohne Unterbrechung erfolgen. Während des für die FFA-interne Umsetzung notwendigen mehrtägigen Wartungsfensters entstehen allerdings nach dem 9. Oktober vorübergehende Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

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Liebling Kino öffnet die Antragstellung für 2026

Ab sofort können Anträge für die zweite Förderrunde der Kinoprogrammprämie des Bundes über das FFA-Serviceportal gestellt werden. Die Einreichung ist bis einschließlich Donnerstag, den 29. Oktober 2026 möglich.

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