Verwendung von Referenzmitteln für den Verleih programmfüllender Filme
§§ 110–113 FFG, Richtlinie D.12
Die FFA fördert Verleiher von erfolgreichen deutschen Kinofilmen über eine nachträgliche Förderung – die Referenzverleihförderung. Wie bei der Referenzfilmförderung berechnet sich die Gesamtreferenzpunktzahl aus den Besuchszahlen im Inland und durch den Erfolg bei national und international bedeutsamen Filmfestivals und Filmpreisen.
Die Förderung ist innerhalb von drei Jahren nach der jeweiligen Zuerkennung für den Verleih neuer programmfüllender Filme zu verwenden und kann für Verleihvorkosten eines neuen Films oder zur Mitfinanzierung von Minimumgarantien sowie zur Stammkapitalerhöhung der Verleihfirma genutzt werden.
Die Höhe der Förderung je Referenzpunkt steht in Abhängigkeit zu der Anzahl der teilnehmenden Filme und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets. Bei der Berechnung der Förderungshilfe werden höchstens 500.000 Besucher sowie höchstens 1.000.000 Referenzpunkte für Erfolge bei Festivals und Filmpreisen berücksichtigt.
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