Produktionsförderung

Die Herstellung von Filmen und Serien wird in verschiedenen Modellen gefördert. Der Fokus der Förderungen liegt auf herausragenden Filmen mit deutscher kultureller Prägung.

Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

Referenzfilmförderung können Produktionsunternehmen, Regisseur*innen und Autor*innen von erfolgreichen deutschen Kinofilmen erhalten. Die Förderung wird auf Grundlage eines Punktesystems vergeben. Punkte erhält ein Film für Zuschauererfolge, Festivalteilnahmen und Preise. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die vorrangig zur Herstellung neuer Produktionen eingesetzt werden sollen.

Der Zuschuss beträgt maximal 2 Mio. Euro.

Referenzfilmförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme können von der FFA nach einem Referenzpunktesystem gefördert werden, wenn sie Erfolge bei Festivals und renommierten Kurzfilmpreisen vorweisen können.

Teilnahmeberechtigt sind Filme von maximal 30 Minuten Länge und Kinderfilme mit maximal 58 Minuten Laufzeit.

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Deutsch-Französischer Koproduktionsfonds („Minitraité“)

Die „Minitraité“-Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) durchgeführt. Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden.
Deutsche Produzent*innen können bedingt rückzahlbare Darlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent ihres Koproduktionsanteils, maximal jedoch 300.000 Euro, beantragen. Die Beteiligung von Drittländern ist in geringem Umfang zulässig.

Minoritärer internationaler Koproduktionsfonds

Diese Förderung ist für internationale Koproduktionen mit einer minoritären Beteiligung aus Deutschland bestimmt. Gefördert werden programmfüllende Filme von herausragender künstlerischer Qualität, mit hohem Festival- und Auswertungspotenzial im In- und Ausland. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 400.000 Euro. Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen.

Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) ist eine automatische Förderung für deutsche und internationale Kinofilme.

DFFF I können Produzent*innen und Ko-Produzent*innen von Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilmen beantragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der abhängig von der Höhe der deutschen Kosten ist.
Der Zuschuss beträgt 20 oder 25% der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 4 Mio. Euro.

DFFF II können Produktionsdienstleister, wie beispielsweise Produktionsstudios oder VFX-Dienstleister beantragen, die mit der Herstellung eines Films oder Teilwerks eines Films beauftragt wurden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro.

German Motion Picture Fund (GMPF)

Der GMPF ist eine automatische Förderung für Serien und Filme, die nicht für die Erstauswertung im Kino vorgesehen sind.

Serien können Zuschüsse bis zu 20 bzw. 25% der anerkannten deutschen Herstellungskosten erhalten, maximal 10 Mio. Euro.

Filme können Zuschüsse bis zu 20 % der anerkannten deutschen Herstellungskosten erhalten, maximal 2,5 Mio. Euro.