Produktionsförderung

Die FFA fördert die Herstellung von Kinofilmen aller Genres. Die Förderung wird auf zwei unterschiedliche Förderarten gewährt: im Rahmen von selektiver projektbezogener Förderung, der Projektfilmförderung, und von automatischer erfolgsabhängiger Förderung, der Referenzfilmförderung. Projektfilmförderung erhalten Produzent*innen, wenn sie mit einem Drehbuch und Herstellungs- und Vermarktungskonzept überzeugen können. Referenzfilmförderung ist eine nachträgliche Förderung für Besuchs-, Filmpreis- und Festivalerfolge.

Projektfilmförderung

Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 59 - 72 FFG

Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder für deutsche Kinoprojekte und internationale Koproduktionen von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) als bedingt rückzahlbare Darlehen bei der FFA beantragen. Dem Antrag sind u. a. das deutsche Drehbuch, Stab- und Besetzungsliste, Drehplan, Nachweis der erworbenen Rechte, Finanzierung und Kalkulation sowie der Nachweis einer Verleihzusage beizufügen. Darüber hinaus gelten für die Projektfilmförderung seit dem 28.02.2023 die bundesweit vereinheitlichen ökologischen Standards als Fördervoraussetzung. Diese sind über ein digitales Formular zu beantragen. Nähere Informationen zu den Standards finden Sie weiter unten unter Informationen und Formulare.

Die Höhe der möglichen Mindestfördersumme ist abhängig von den Herstellungskosten des Films. Bei internationalen Koproduktionen dient der deutsche Finanzierungsanteil als Berechnungsgrundlage. Wird eine höhere Fördersumme beantragt, als die gesetzliche Mindestförderquote vorschreibt, so kann die Fördersumme von der Kommission auf die Mindestförderquote gekürzt werden. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 1 Million Euro. Die genauen Mindestförderquoten finden Sie unter Informationen und Formulare.

Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass der Film zu großen Teilen in deutscher Sprache gedreht oder synchronisiert wird und dass deutsche oder europäische Studio- und Postproduktionsfirmen an der Herstellung beteiligt sind. Weiterhin muss die Uraufführung des fertigen Films in einem deutschen Kino oder als deutscher Beitrag auf einem internationalen Festival stattfinden, und es muss eine barrierefreie Fassung hergestellt werden.

Vor der Antragstellung darf mit den Dreharbeiten nicht begonnen werden. Hat ein Projekt bereits Referenzmittelförderung für die Projekt- oder Drehbuchfortentwicklung erhalten, wird diese Summe auf die Projektfilmförderung angerechnet.

Die FFA legt ihren Fokus insbesondere auf die Förderung von qualitativ hochwertigen Projekten, darunter auch Projekte von talentierten Nachwuchskräften oder Kinderfilmprojekte, die auf Originalstoffen beruhen.

Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Förderung, wobei insbesondere die Qualität des Drehbuchs, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts berücksichtigt werden. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet in der Regel sechs- bis achtmal im Jahr.

Dem Antrag auf Produktionsförderung sind folgende Anlagen digital beizufügen:

  • Drehbuch / Treatment (in deutscher Sprache)
  • Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug
  • Inhaltsangabe inkl. kurze Logline
  • ggf. kombinierte Verleihförderung (Kalkulation der Herausbringungskosten, Dealmemo mit Verleiher)
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan sowie Finanzierungsnachweise
  • Nachweis der Rechte (Autorenvertrag)
  • Verleihvertrag
  • Marketingkonzept mit Einschätzung der Auswertungserwartungen
  • Erklärung zum Rückfall der TV-Rechte
  • ggf. Koproduktionsverträge
  • ggf. vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen)
  • Drehplan
  • Stabliste
  • Filmografie des Antragstellers
  • Besetzungsliste incl. LOIs
  • Erklärung über die Beschäftigung von Nachwuchskräften
  • ggf. Ausnahmeanträge
  • Anfangsbericht Ökologische Standards
Einreichung bis Sitzung am
30.09.2024* 14./15.01.2025 (Drehbuch)

*Unter Berücksichtigung der durch das Filmförderungsgesetz 2024 vorgegebenen Antragsfrist wurde der Einreichtermin vorverlegt.

Antragsberatung

Nadja Jumah

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-419

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Kontakt

Selay Esperling

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-420

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Tine Freyschmidt

Förderreferentin
Nachhaltiges Produzieren

Tel.: 030 27577-418

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Susanne Hahn-Roesch

Förderreferentin
Nachhaltiges Produzieren

Tel.: 030 27577-421

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Sonja Halbherr

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-429

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Nadja Jumah

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-419

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Birthe Klinge

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-416

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Manuela Mildner

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-414

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Julia Niethammer

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-427

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Jona Wirbeleit

Förderreferentin
Nachhaltiges Produzieren

Tel.: 030 27577-428

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Jule Wolff

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-426

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Referenzfilmförderung

Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 73 - 90 FFG

Die FFA fördert Produzent*innen von erfolgreichen deutschen Kinofilmen über eine nachträgliche Förderung – die Referenzfilmförderung. Als Gradmesser bei der Vergabe der Förderungen dient ein Punktesystem. Bei dieser Förderung handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt, aber zur Herstellung bzw. Herausbringung neuer Produktionen eingesetzt werden müssen.

Die Referenzpunktzahl des Filmes berechnet sich aus den verkauften Kinokarten im Inland und dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Filmfestivals und Filmpreisen. Die „Punkteschwellen“, um an der Referenzfilmförderung teilnehmen zu können, sind für Langfilme, Erstlingswerke, Kinder- und Dokumentarfilme unterschiedlich.

Die Teilnahme an Festivals, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht als Präsenzfestival durchgeführt werden können, sondern stattdessen online stattfinden, kann im Rahmen der Referenzfilmförderung unter den jeweiligen Festival-Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Voraussetzung für eine Förderung von Spielfilmen ist, dass der Film innerhalb eines Jahres nach Erstaufführung in den deutschen Kinos mindestens 150.000 Referenzpunkte (= Besucher) bzw. 50.000 Besuche zzgl. 100.000 Punkte aus Preisen und Festivals erreicht hat – sofern die Herstellungskosten unter 8 Millionen Euro liegen. Bei höheren Herstellungskosten steigt auch die Schwelle der zu erreichenden Punkte (8 Millionen bis 20 Millionen Euro Produktionskosten: mindestens 300.000 Punkte, über 20 Millionen Euro Produktionskosten: mindestens 500.000 Punkte). Durch das Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW) reduziert sich die zu erreichende Punktzahl.

Erstlingswerke, Kinder- und Dokumentarfilme sowie Filme mit Herstellungskosten unter einer Million Euro qualifizieren sich mit weniger Besuchen für eine Referenzfilmförderung. Die Auszeichnung mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung Wiesbaden (FBW) oder mit Festival- und Preiserfolgen senkt ebenfalls die Eingangsschwelle. Zudem werden bei Kinder- und Dokumentarfilmen die Besuche innerhalb von drei Jahren, sowohl aus gewerblichen als auch nichtgewerblichen Aufführungen, berücksichtigt. Unsere Förderabteilung unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung Ihres Punktestandes.

Die Referenzmittel sollen vorrangig für ein neues Filmprojekt verwendet werden, können aber auch für die Entwicklung von neuen Filmprojekten oder für die Erhöhung des Stammkapitals eingesetzt werden. Die Mittel müssen innerhalb von drei Jahren nach der Zuerkennung abgefordert werden.

Die Höhe der Förderung je Referenzpunkt steht in Abhängigkeit zu der Anzahl der teilnehmenden Filme und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets.

FFA-Referenzfilmförderung wird auf Antrag des Produktionsunternehmens einmal jährlich, spätestens Ende März, zuerkannt.

Hinweis: Sollten die Referenzmittel für ein neues Filmprojekt verwendet werden, sind ab Ausschüttung der Gelder 2023 auch die bundesweit vereinheitlichten ökologischen Standards einzuhalten.

Hinweis zur Beantragung von Referenzfilmförderung

Erstanträge für Filme mit Kinostart vor dem Jahr 2024 können im neuen Serviceportal der FFA eingereicht werden.

Produzent*innen von Filmen mit Kinostart im Jahr 2024, die erstmals einen Antrag auf Referenzmittel stellen wollen, können ihre Unterlagen frühestens ab dem 6. Januar 2025 bei der FFA einreichen. Gemeldet werden können die endgültig abgerechneten Kinobesuche des Referenzjahres sowie die Festivalerfolge gemäß der geltenden Richtlinie.

Voraussetzung für die Nutzung des neu eingeführten FFA-Serviceportals ist eine vorherige Registrierung – erst nach Freischaltung des Accounts durch die FFA kann das Portal für die digitale Antragseinreichung genutzt werden.

Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme an der Referenzförderung ist kein erneuter Antrag auf Zuerkennung erforderlich, weitere Besuchs- und Festivalerfolge können über die bereits bekannten Zugangsdaten im bisherigen FFA-Antragsportal ab dem 6. Januar 2025 gemeldet werden, sofern mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Besuchs- und Preis-/Festivalerfolgen erreicht wurden. Ansonsten ist keine weitere Meldung erforderlich. Die Freischaltung für die Zweit- und Drittteilnahmen erfolgt ebenfalls ab dem 6. Januar 2025.

Kontakt

Zuerkennung

Karin Pennartz

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-415

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Sonja Halbherr

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-429

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Auszahlung

Karin Pennartz

Förderreferentin
Produktion und Projektvorbereitung

Tel.: 030 27577-415

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Jessica Deyssenroth

Förderreferentin
Eigenkapitalerhöhung

Tel.: 030 27577-417

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Sonja Halbherr

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-429

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