Gremien
Über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, beschließt der aus 36 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat. Aus dem Verwaltungsrat wird das Präsidium gewählt, das die Tätigkeit des Vorstandes überwacht. Die Arbeit des Verwaltungsrates unterstützen der Richtlinienausschuss sowie die Ausschüsse für Innovations- und Strukturfragen (AIS) sowie für Internationale Zusammenarbeit und EU-Filmfragen.
Über Förderanträge nach dem Filmförderungsgesetz entscheiden die Kommissionen für Produktions- und Drehbuchförderung, die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und die Kommission für Kinoförderung.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus 36 Mitgliedern und beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören und verabschiedet den Haushalt der FFA.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern. Der gewählte Vorsitzende des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender des Präsidiums.
Jurys der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
In der jurybasierten Filmförderung des Bundes entscheiden sechs Jurys über Förderungen in folgenden Bereichen: Entwicklung, programmfüllende Spielfilme, programmfüllende Dokumentarfilme, programmfüllende Kinderfilme, Kurzfilme und Verleih. Die Mitglieder werden auf Basis von § 5 der Richtlinie zur jurybasierten Filmförderung des Bundes besetzt. Die Jurys bestehen jeweils aus fünf festen Mitgliedern und bis zu 13 stellvertretenden Mitgliedern.