Referenzverleihförderung
Die FFA unterstützt regelmäßig tätige Verleiher von Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen auf Basis der Referenzverleihförderung. Diese Förderung erfolgt in zwei Stufen: Zuerkennung und Verwendung.
Zuerkennung Referenzverleihförderung
Voraussetzung für den Antrag auf Zuerkennung ist, dass ein deutscher Film bereits erfolgreich von Ihnen ausgewertet wurde. Die erforderliche Referenzpunktzahl kann über Zuschauererfolge oder Festivalerfolge erreicht werden
Verwendung Referenzverleihförderung
Nach Erhalt des Zuerkennungsbescheides kann innerhalb von drei Jahren in der zweiten Stufe die Auszahlung der Referenzfördermittel für ein neues Projekt beantragt werden.