FFA in Kürze
Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.
Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF).
Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.
Rechtsgrundlage
Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das FFG 2025 und ersetzt damit die Regelungen des FFG 2024.
Organe
Die FFA wird gemäß § 5 FFG vom Vorstand, dem Präsidium und dem Verwaltungsrat geführt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der FFA in eigener Verantwortung. Vorstand ist Peter Dinges, seine Stellvertreter sind Sarah Duve-Schmid und Martin Michaelis.
Über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, beschließt der Verwaltungsrat, dessen 36 Mitglieder
- vom Deutschen Bundestag,
- vom Bundesrat,
- von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde,
- von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft,
- von den öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sendern,
- von der Deutschen Filmakademie,
- vom Verband Deutscher Filmexporteure,
- von den Gewerkschaften
- den Kirchen
benannt und anschließend von der BKM berufen werden.
Aus dem Verwaltungsrat wird das Präsidium gewählt, das aus 10 Mitgliedern besteht und die Tätigkeit des Vorstandes überwacht.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Kulturstaatsminister a. D. Bernd Neumann, ist gleichzeitig Vorsitzender des Präsidiums.
Kommissionen
Die Förderkommissionen für Produktions- und Drehbuchförderung, für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und die Kommission für Videoförderung bleiben bis zur jeweils letzten Entscheidung über etwaige Widersprüche auch nach Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes im Januar 2025 im Amt.
Die Förderkommissionen sind gendergerecht besetzt.
Download
- Broschüre „FFA im Überblick“ – Stand: 2024 (4,8 MiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (676,1 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 (530,8 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 (272,3 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 (242,7 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (600,1 KiB)
- FFA-Compliance-Richtlinie (114,9 KiB)
- Organigramm der FFA (67,4 KiB)