Filmförderungsgesetz und Regelungen
Die FFA nimmt ihre Geschäfte auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) wahr. Das Filmförderungsgesetz trat zum ersten Mal 1968 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Seit dem 1. Januar 2025 ist ein umfassend novelliertes Filmförderungsgesetz in Kraft, das bis zum 31. Dezember 2029 gilt.
FFG 2025
Mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2025 wird die abgabefinanzierte FFA-Film- und -Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben.
Filmförderungsgesetz
Das Filmförderungsgesetz ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Das derzeit geltende FFG 2025 hat am 1. Januar 2025 das FFG 2024 abgelöst.
Richtlinien
Richtlinien werden gemäß § 11 FFG durch den FFA-Verwaltungsrat beschlossen und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt.
Regelungen
Ausführliche Informationen über ergänzende Regelungen wie Satzung und Geschäftsordnungen, Verordnungen, Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse etc.
FFG-Archiv
Das FFG wird in regelmäßigen Abständen novelliert. Das Vorgängergesetz FFG 2024 trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und endete am 31. Dezember 2024.