Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 Euro bereit. Die Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro. Der Fokus liegt auf Projekten von jungen Talenten.
Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro und darf maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzent*innen, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens eine*n Antragsteller*innen muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.
Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden. Deutsche Produzent*innen stellen den Förderantrag bei der FFA, französische Produzent*innen beim CNC.
Die FFA empfiehlt Produzent*innen vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit einer*m unserer Förderreferent*innen wahrzunehmen. Für die Beantragung der Projektentwicklungsförderung werden keine Drehbuchfassungen akzeptiert. Bitte reichen Sie ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene ein.