Nachhaltigkeit in der audiovisuellen Produktion

Der Schutz des Klimas und der Umwelt gehört zu den drängendsten Aufgaben dieser Zeit.

Im Schulterschluss mit der FFA, den Filmförderungen der Länder und dem Arbeitskreis Green Shooting hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion erarbeitet.

Die Einhaltung dieser Standards ist fortan eine verpflichtende Voraussetzung, Fördermittel im Filmbereich zu erhalten. Sie wird in allen Förderregularien des Bundes und der Länder sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden.

Die ökologischen Standards – Nachhaltiges Produzieren nach dem Filmförderungsgesetz

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Filmförderungsgesetzes (FFG) am 1. Januar 2022 wird Filmförderung nur gewährt, „wenn bei der Herstellung des Films wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen werden“. Laut der entsprechenden Richtlinie vom 28.02.2023 sind Filmhersteller*innen bei Antragstellung nun verpflichtet, die dort definierten vereinheitlichten ökologischen Standards einzuhalten.

Bei der FFA gilt dies für die Projektfilm- sowie Referenzfilmförderung.

Weiterführende Links

Label Green Motion Bundesverband Green Film & TV Consultants Deutschland e.V. Keen To Be Green Eisvogel Preis für nachhaltige Filmproduktion

Kontakt

Nachhaltigkeit

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Katharina Retzlaff

Referentin des Vorstandes / Nachhaltigkeit

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Susanne Hahn-Roesch

Förderreferentin
Nachhaltiges Produzieren

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Tine Freyschmidt

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Nachhaltiges Produzieren

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Jona Wirbeleit

Förderreferentin
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