Kinoförderung nach FFG 2024
Die FFA fördert u. a. die Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten als selektive Kinoprojektförderung, über die eine Kommission entscheidet und die zu 30 Prozent als Zuschuss und zu 70 Prozent als Darlehen gewährt wird, und als automatische Kinoreferenzförderung, die für außergewöhnliche Besuchszahlen für deutsche und europäische Filme als Zuschuss gewährt wird.
Kinoprojektförderung
§§ 134–137 FFG 2024
Die Frist zur Antragstellung für Maßnahmen nach FFG §134 Nummer 1-4 ; § 136 sowie für Förderhilfen der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH endete am 05.September 2024. Die Frist zur Antragstellung für Maßnahmen nach FFG §134 Nummer 5-7 endete am 30. September 2024.
Kinoreferenzförderung
§§ 138–144 FFG 2024
Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln der Kinoreferenzförderung für das Kinojahr 2023 war bis zum 15. März 2024 möglich.
Sonderförderung i.V.m. Kinoreferenzförderung
§ 2 FFG 2024
Wegen der Kinoschließungen und Besuchsbeschränkungen während der Corona-Pandemie konnten Kinos die Schwellenwerte für ihre Referenzförderung nicht erreichen. Daher hat die FFA eine Sonderförderung eingerichtet.