Kinoprojektförderung
§§ 134–137 FFG 2024
Zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten, sofern sie der Strukturverbesserung dienen, können Förderungen bis zu 200.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 350.000 Euro gewährt werden. Maximal können 50 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten als Förderhilfen zuerkannt werden. Davon bis zu 30 % als Zuschuss und 70 % als zinsloses Darlehen. Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Darlehenshöhe mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren.
Zusätzlich zu den herkömmlichen Förderungen werden Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes in den Kinos als Zuschuss gewährt – z. B. das digitale Equipment für Audiodeskription und/oder Untertitel. Bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten können als Förderhilfen zuerkannt werden.
Für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Kinos, für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen, sowie für sonstige Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Wettbewerbsfähigkeit der Kinos insgesamt zu stärken und ihre flächendeckende Erhaltung zu sichern, können Zuschüsse bis zu 200.000 Euro gewährt werden.
Die gutachterliche Beratung von Kinos, sowie die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei zur Aufführung für das Kino bestimmten Filmprogrammen im Kino kann mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro, die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino bzw. originäre Kurzfilmprogramme in Höhe von bis zu 2.000 Euro unterstützt werden.
Teilerlass von Altdarlehen: Statt einer solchen Förderhilfe kann die FFA auch unter bestimmten Voraussetzungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient, 50 % der bei der FFA bestehenden Restschuld aus einem laufenden Darlehen für eine frühere Förderung erlassen.
Darüber hinaus führt die FFA seit April 2018 die Kinoinvestitionsförderung der Medienboard Berlin Brandenburg GmbH durch. Kinos in Berlin und Brandenburg werden für die Neuerrichtung, Modernisierung und Verbesserung mit einer Förderhöhe bis zu 50 % der FFA-Förderung unterstützt.
Online-Antrag
Hier können Sie Anträge auf Kinoprojektförderung stellen.
Für folgende Bereiche können im Rahmen der Kinoförderung Anträge gestellt werden:
- Neuerrichtung, Erweiterung und Modernisierung
- Beratung von Kinos
- Aufführung von bestimmten medienpädagogisch begleiteten Kinderfilmprogrammen im Kino
- Verwirklichung und Erprobung neuartiger Maßnahmen im Kino sowie außergewöhnliche und beispielhafte Werbe- und Marketingmaßnahmen
- Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Kinos
- Kurzfilm als Vorfilm und originäre Kurzfilmprogramme
Um eine möglichst reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir die Antragsteller*innen, vor der Einreichung Kontakt zum Team der FFA-Kinoförderung aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass mit der Maßnahme erst mit Datum der Förderentscheidung begonnen werden darf.