Entwicklungsförderung
Die FFA fördert die Entwicklung von Kinofilmen bereits in frühen Phasen. Autor*innen können Zuschüsse für die Entwicklung von Treatments und Drehbüchern erhalten. Darüber hinaus fördert die FFA die Projektentwicklung von Spiel-, Dokumentar und Animationsfilmen.
Verwendung Referenzmittel für programmfüllende Filme
§§ 61–88, 89–101 FFG, Richtlinie D.3
Bis zu 75 Prozent der zuerkannten Referenzmittel können für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films verwendet werden.
Verwendung Referenzmittel für Kurzfilme
§§ 89–101 FFG, Richtlinie D.6
Referenzmittel können für die Vorbereitung von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen verwendet werden.
Jurybasierte Treatment- und Drehbuchförderung
Jurybasierte Projektentwicklungsförderung
Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds unterstützt insbesondere junge Talente bei der Entwicklung neuer Koproduktionen. Dafür stellt der Fonds jährlich insgesamt 200.000 Euro bereit. Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro und darf maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzent*innen, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens eine*n der Antragsteller*innen muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.