Förderbereiche
Entwicklungsförderung
Für die Entwicklung von Treatments und Drehbüchern, sowie Projektentwicklungen.
Produktionsförderung
Für die Herstellung von Kurz- und Langfilmen aller Genres, sowie High-End-Serien.
Verleihförderung
Für den Verleih und das Marketing programmfüllender Kinofilme.
Kinoförderung
Für die Förderung einer flächendeckenden und vielfältigen Kinostruktur.
Folgevorhaben aus BKM-Preismitteln
Für die Herstellung oder Vorbereitung neuer
Filmvorhaben von künstlerischem Rang.
Förderprogramm Filmerbe
Für den Erhalt von Kurz- und Langfilmen von besonderem filmhistorischem, dokumentarischem oder künstlerischem Wert. Die Digitalisierung von Filmen wird gefördert nach: Auswertungsinteresse, kuratorischem Interesse und konservatorischer Notwendigkeit.
Eigenkapitalaufstockung
Referenzmittel können im Interesse der Strukturverbesserung des Unternehmens für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals verwendet werden.
Sonderförderungen nach § 2 FFG
Für gesamtwirtschaftliche Belange der Filmwirtschaft (z.B. Konferenzen, nationale und internationale Veranstaltungen der Filmbranche, Weiterbildungsmaßnahmen), Marktforschung, Filmbildung, Pirateriebekämpfung und die Außenvertretung des deutschen Films. Grundlage ist § 2 im Filmförderungsgesetz.