Projektfilmförderung
§§ 59–72 FFG 2024
Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder für deutsche Kinoprojekte und internationale Koproduktionen von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) als bedingt rückzahlbare Darlehen bei der FFA beantragen. Dem Antrag sind u. a. das deutsche Drehbuch, Stab- und Besetzungsliste, Drehplan, Nachweis der erworbenen Rechte, Finanzierung und Kalkulation sowie der Nachweis einer Verleihzusage beizufügen. Darüber hinaus gelten für die Projektfilmförderung seit dem 28.02.2023 die bundesweit vereinheitlichen ökologischen Standards als Fördervoraussetzung. Diese sind über ein digitales Formular zu beantragen. Nähere Informationen zu den Standards finden Sie weiter unten unter Informationen und Formulare.
Die Höhe der möglichen Mindestfördersumme ist abhängig von den Herstellungskosten des Films. Bei internationalen Koproduktionen dient der deutsche Finanzierungsanteil als Berechnungsgrundlage. Wird eine höhere Fördersumme beantragt, als die gesetzliche Mindestförderquote vorschreibt, so kann die Fördersumme von der Kommission auf die Mindestförderquote gekürzt werden. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 1 Million Euro. Die genauen Mindestförderquoten finden Sie unter Informationen und Formulare.
Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass der Film zu großen Teilen in deutscher Sprache gedreht oder synchronisiert wird und dass deutsche oder europäische Studio- und Postproduktionsfirmen an der Herstellung beteiligt sind. Weiterhin muss die Uraufführung des fertigen Films in einem deutschen Kino oder als deutscher Beitrag auf einem internationalen Festival stattfinden, und es muss eine barrierefreie Fassung hergestellt werden.
Vor der Antragstellung darf mit den Dreharbeiten nicht begonnen werden. Hat ein Projekt bereits Referenzmittelförderung für die Projekt- oder Drehbuchfortentwicklung erhalten, wird diese Summe auf die Projektfilmförderung angerechnet.
Die FFA legt ihren Fokus insbesondere auf die Förderung von qualitativ hochwertigen Projekten, darunter auch Projekte von talentierten Nachwuchskräften oder Kinderfilmprojekte, die auf Originalstoffen beruhen.
Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Förderung, wobei insbesondere die Qualität des Drehbuchs, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts berücksichtigt werden. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet in der Regel sechs- bis achtmal im Jahr.
Online-Antrag
Hier können Sie Anträge auf Projektfilmförderung stellen.
Digitales Tool
Hier können Sie nachweisen, dass Sie die Fördervoraussetzung der ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen erfüllen.
- Ökologische Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/ VoD-Produktionen (381,9 KiB)
- Ecological Standards for German Cinema, TV, and Online/VoD Productions [English version] (367,4 KiB)
- Anlage zum Anfangsbericht Ökologische Standards: I.1 Selbsterklärung zur Einhaltung der Ökologischen Standards (1,8 MiB)
- Ökologische Standards: Information zur Nachweisführung (215,4 KiB)
- Formular Erlösabrechnung Projektfilmförderung (153,1 KiB)
- Formular Ratenabruf Projektfilmförderung (135,7 KiB)
- Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Drehbeginns (80,4 KiB)
- Formular Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen (19,4 KiB)
- Mindestförderquote Spielfilm (170,5 KiB)
- Mindestförderquote Dokumentarfilm (171,1 KiB)
- Kalkulationsschema Spiel- und Dokumentarfilm (200,5 KiB)
- Vollständigkeitserklärung (17,1 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung (Förderbescheide ab 1. April 2021) (113,6 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung (Förderbescheide bis 31. März 2021) (68,8 KiB)
- Empfehlung für Standards barrierefreier Filmfassungen (529,1 KiB)
- Information BAFA-Bescheinigung (51,3 KiB)
- Informationen zur Royalty Deals (48,8 KiB)
- Leitlinien zur FFA-Förderung (130,3 KiB)
- Merkblatt zu Unternehmen in Schwierigkeiten (108,6 KiB)
Dem Antrag auf Produktionsförderung sind folgende Anlagen digital beizufügen:
- Drehbuch / Treatment (in deutscher Sprache)
- Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug
- Inhaltsangabe inkl. kurze Logline
- ggf. kombinierte Verleihförderung (Kalkulation der Herausbringungskosten, Dealmemo mit Verleiher)
- Kalkulation
- Finanzierungsplan sowie Finanzierungsnachweise
- Nachweis der Rechte (Autorenvertrag)
- Verleihvertrag
- Marketingkonzept mit Einschätzung der Auswertungserwartungen
- Erklärung zum Rückfall der TV-Rechte
- ggf. Koproduktionsverträge
- ggf. vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen)
- Drehplan
- Stabliste
- Filmografie des Antragstellers
- Besetzungsliste incl. LOIs
- Erklärung über die Beschäftigung von Nachwuchskräften
- ggf. Ausnahmeanträge
- Anfangsbericht Ökologische Standards
*Unter Berücksichtigung der durch das Filmförderungsgesetz 2024 vorgegebenen Antragsfrist wurde der Einreichtermin vorverlegt.