Referenzfilmförderung Kurzfilm
Die FFA fördert Hersteller*innen von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen über eine nachträgliche Förderung, die Referenzfilmförderung. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die zur Herstellung neuer Projekte verwendet werden können.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: zunächst erfolgt die Beantragung der Zuerkennung von Referenzförderung für den Kurzfilm, der bereits Preise generiert hat und/oder erfolgreich auf Festivals gemäß der gültigen Festivalliste ausgewertet wurde. In der zweiten Stufe kann innerhalb von zwei Jahren die Auszahlung der Fördermittel für ein neues Projekt beantragt werden.
Zuerkennung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
Voraussetzung für den Antrag auf Zuerkennung ist, dass ein von Ihnen bereits produzierter Kurzfilm oder ein nicht programmfüllender Kinderfilm erfolgreich auf bestimmten Festivals ausgewertet wurde und/oder bestimmte Preise oder Auszeichnungen erhalten hat.
Verwendung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
Die zuerkannten Referenzmittel sind innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Zuerkennungsbescheides mit Antrag abzurufen. Die Referenzmittel sind vorrangig zur Herstellung neuer Kurzfilme oder nicht programmfüllender Kinderfilme zu verwenden.