Produktion
Die FFA fördert die Herstellung von Kinofilmen als selektive Projektfilmförderung, über die eine Kommission entscheidet und die als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt wird, und als automatische Referenzfilmförderung, die für Besuchs-, Filmpreis- und Festivalerfolge als Zuschuss gewährt wird.
Projektfilmförderung
§§ 59–72 FFG 2024
Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder für deutsche Kinoprojekte und internationale Koproduktionen von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) als bedingt rückzahlbare Darlehen bei der FFA beantragen. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Förderung, wobei insbesondere die Qualität des Drehbuchs, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts berücksichtigt werden.
Referenzfilmförderung
§§ 73–90 FFG 2024
Die FFA fördert Produzent*innen von erfolgreichen deutschen Kinofilmen über eine nachträgliche Förderung – die Referenzfilmförderung. Als Gradmesser bei der Vergabe der Förderungen dient ein Punktesystem. Bei dieser Förderung handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt, aber zur Herstellung bzw. Herausbringung neuer Produktionen eingesetzt werden müssen.