German Motion Picture Fund (GMPF)
Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Dabei handelt es sich um eine automatische Förderung, die als nichtrückzahlbare Zuwendung bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und ausreichenden Fördermitteln gewährt wird.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen bzw. Koproduzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben. Mindestens 40 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden.
Fiktionale HighEnd-Serien: Laufzeit von mindestens 240 Minuten und Mindestherstellungskosten von 30.000 Euro pro Minute oder 1,2 Millionen Euro pro Folge und 7,2 Millionen Euro pro Staffel.
Dokumentarische HighEnd-Serien: Laufzeit von mindestens 180 Minuten und Mindestherstellungskosten 9.000 Euro pro Minute oder 360.000 Euro pro Folge und 1,65 Millionen Euro pro Staffel, Minutenpreis von 7.000 Euro darf nicht unterschritten werden.
Die Zuwendung kann bis zu 20 bzw. 25 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten (ADHK) betragen, maximal 10 Millionen Euro, gestaffelt in Abhängigkeit von den deutschen Herstellungskosten (DHK) und den Ergebnissen im kulturellen Eigenschaftstest.
Filme: Gesamtherstellungskosten von mindestens 25 Millionen Euro sowie eine Laufzeit von mindestens 79 Minuten. Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent betragen, maximal 2,5 Millionen Euro.
Neue Fördervoraussetzung: Einhaltung ökologischer Standards
Die ökologischen Standards (s. Anlage 7 der GMPF-Richtlinie) gelten für Anträge, die ab dem 1. März 2023 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) eingehen. Informationen zu den ökologischen Standards können Sie den FAQ auf der FFA-Themenseite „Nachhaltigkeit“ entnehmen. Die notwendigen Angaben im Rahmen der Antragstellung sind über das digitale Tool zur Einhaltung der ökologischen Standards einzureichen.
Geänderte Verwaltungspraxis zur Ratenzahlung
Unsere neue Verwaltungspraxis ermöglicht eine anteilige Auszahlung der Fördermittel (1. und 2. Rate) auch ohne Vorlage einer Bürgschaft oder Fertigstellungsversicherung (vgl. GMPF RL § 8.3 Abs. 2). Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie weiter unten unter „Richtlinie und Formulare“.
Informationen zur Antragstellung
Beim GMPF gibt es keine Antragstermine, eine Einreichung ist laufend möglich. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage bei der FFA (gmpf@ffa.de). Der Antrag ist mit allen im Antragsformular genannten Anlagen spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn digital über das Postfach gmpf@ffa.de einzureichen. Das Antragsformular ist innerhalb der genannten Frist im Original rechtskräftig unterschrieben an die FFA zu senden. Die folgenden Unterlagen sind unbedingt notwendig, damit wir den Antrag annehmen können:
- das Drehbuch bzw. die Drehbücher. Bei einem Antrag auf Serienförderung sind Drehbücher von mehr als der Hälfte der Episoden erforderlich. Hiervon kann bei Folgestaffeln in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden;
- der vollständige Nachweis der Verfilmungsrechte (alle Autorenverträge und bei einer Romanverfilmung außerdem der Vertrag über die Verfilmungsrechte);
- bei Koproduktionen den Koproduktionsvertrag (ggf. ein verbindliches Deal Memo);
- der Auswertungsvertrag mit dem Erstauswerter (ein Letter of Intent oder ein Letter of Confirmation reichen nicht aus)
Sollten Teile der oben genannten Nachweise fehlen, erhalten Sie von uns eine Aufforderung zur Nachreichung. Der Antrag wird erst zum Zeitpunkt des Eingangs der fehlenden Nachweise angenommen. Er bekommt mit diesem Datum eine Eingangsbestätigung, die Prüfung der angenommenen Anträge erfolgt strikt in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums. Bitte beachten Sie, dass der Zuwendungsbescheid frühestens vier Monate vor Drehbeginn ausgestellt werden kann.
30 Prozent Förderquote beschlossen – DFFF und GMPF werden 2025 erhöht fortgesetzt
Gute Nachrichten für Produktionsunternehmen und Studios: Das Bundesfinanzministerium und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben gemeinsam vereinbart, die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) ab dem 1. Februar 2025 einheitlich auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten anzuheben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 beginnen. Die notifizierte Richtlinie wird voraussichtlich Ende Januar 2025 veröffentlicht.
- German Motion Picture Fund (GMPF) – Richtlinie der BKM (358,0 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Fiktion (105,3 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Dokumentarfilm (89,4 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Animation (99,4 KiB)
- GMPF Erklärung gesamtschuldnerische Haftung (104,3 KiB)
- GMPF Geänderte Verwaltungspraxis zur Ratenzahlung (107,2 KiB)
- GMPF Bewilligungsvoraussetzungen (131,9 KiB)
- German Motion Picture Fund (GMPF) – Guidelines of the BKM (461,3 KiB)
- GMPF Ratenabrufformular (67,6 KiB)
- Deutscher Filmförderfonds und German Motion Picture Fund (GMPF) auf einen Blick – Fakten und Zahlen zum Förderjahr 2023 (580,9 KiB)
- Spotlight on Film Funding in Germany (2,4 MiB)
- Definition KMU (213,3 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung ab 01.04.2021 (113,6 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung bis 31.3.2021 (68,8 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2024 (186,3 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2023 (188,3 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2022 (126,4 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2021 (142,0 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2020 (139,0 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2019 (128,1 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2016 bis 2018 (137,6 KiB)