Referenzfilmförderung Langfilm

Die FFA unterstützt Produzent*innen von Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen auf Basis der Referenzförderung. Diese Förderung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden die Referenzmittel zuerkannt. Nach Erhalt des Zuerkennungsbescheides kann innerhalb von drei Jahren in der zweiten Stufe die Verwendung der Fördermittel für ein neues Projekt beantragt werden.

Zuerkennung für Hersteller*innen programmfüllender Filme

Die FFA unterstützt Produzent*innen von Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen auf Basis der Referenzförderung. In der ersten Stufe werden die Referenzmittel zuerkannt.

Verwendung für Hersteller*innen programmfüllender Filme

Die FFA fördert Produktionsunternehmen, Regisseur*innen und Autor*innen von erfolgreichen deutschen Kinofilmen über die Referenzfilmförderung. Diese Förderung erfolgt in zwei Stufen. In der zweiten Stufe wird die Verwendung von Referenzmitteln beantragt.