Verleih- und Videoförderung
Die FFA fördert den Verleih von Kinofilmen als selektive Projektverleihförderung, über die eine Kommission entscheidet und die als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt wird, und als automatische Referenzverleihförderung, die für Besuchs-, Filmpreis- und Festivalerfolge als Zuschuss gewährt wird. Über die FFA-Videoförderung entscheidet eine Kommission; sie wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
Projektverleihförderung
§§ 115–126 FFG 2024
Die FFA fördert Verleihvorkosten mit bedingt rückzahlbaren Darlehen mit bis zu 600.000 Euro. Zu den Verleihvorkosten gehören die Herstellungskosten für Kopien sowie Aufwendungen für Marketing und Bewerbung eines Kinofilms. Kosten im Zusammenhang mit dem Auslandsvertrieb von Filmen sowie für außergewöhnliche Werbemaßnahmen oder besonderen Aufwand beim Verleih von Kinderfilmen können mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Über diese Anträge entscheidet die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung.
Referenzverleihförderung
§§ 127–133 FFG 2024
Die FFA fördert Verleihe von erfolgreichen deutschen Kinofilmen über eine nachträgliche Förderung – die Referenzverleihförderung. Die Gesamtreferenzpunktzahl errechnet sich aus den Besuchszahlen im Inland und aus dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Filmfestivals und Filmpreisen. Die Referenzverleihförderung wird auf Antrag des jeweiligen Verleihers einmal jährlich, spätestens Ende März, zuerkannt und als Zuschuss gewährt.
Videoförderung
§§ 115–126 FFG 2024
Unternehmen der Videowirtschaft, die einen deutschen Kinofilm auf DVD oder Blu-ray Disc herausbringen bzw. Anbieter*innen von Videoabrufdiensten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die einen deutschen Kinofilm neu im Angebot hatten, konnten bei der FFA Förderung beantragen. Diese wird von einer Kommission entschieden und als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.