FFA 2025: Die Filmförderung des Bundes

Mit der Verabschiedung des novellierten Filmförderungsgesetzes (FFG 2025) erweitert sich ab dem 1. Januar 2025 das Förderportfolio der Filmförderungsanstalt FFA. Ab Jahresbeginn integriert sie die bisherige kulturelle Filmförderung der BKM in ihren Zuständigkeitsbereich und verantwortet damit die Filmförderungsprogramme auf Bundesebene: die Filmförderung nach dem novellierten FFG, die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF.

Filmförderungsgesetz (FFG 2025)

Mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2025 wird die abgabefinanzierte FFA-Film- und -Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben: Ein Film sammelt nach bestimmten Kriterien Referenzpunkte, für deren Wert Fördergelder zunächst zuerkannt und dann verwendet werden können. Als Neuerung des FFG 2025 werden künftig auch Drehbuchautor*innen und Regisseur*innen an Referenzmitteln beteiligt.

Für die Kinoförderung legt die FFA das Verfahren durch eine Richtlinie fest. Über Förderungen durch den Minoritären Koproduktionsfonds, nach dem deutsch-französischen Filmabkommen und durch das Förderprogramm Filmerbe entscheiden weiterhin Kommissionen.

Jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes

Die Filmförderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sind künftig bei der FFA gebündelt. Sie führt die komplette jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes von Antragstellung bis Verwendungsnachweis in eigener Verantwortung durch.

Zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes gehören Entwicklungsförderung, Produktionsförderung für Spiel-, Dokumentar-, Kinder- und Kurzfilme sowie Verleihförderung.

Anreizförderung des Bundes

Die Anreizförderung durch den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF bleibt im Jahr 2025 bestehen. Zum 1. Februar wird die Förderquote einheitlich auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben.