Filmabgabe

Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Unternehmen, die Kinofilme verwerten, einen gesetzlich festgelegten Anteil ihrer Erlöse an die FFA entrichten. Diese sogenannte „Filmabgabe“ finanziert sämtliche Fördermaßnahmen der FFA und ist von Kinos, der Videowirtschaft, den Fernsehveranstaltern sowie den Programmvermarktern zu leisten.

Filmabgabe der Kinos Filmabgabe von Videoprogrammanbietern & Videoabrufdiensten Filmabgabe von Fernsehveranstaltern