Verwendung von Preismitteln des Deutschen Kurzfilmpreises
Die Antragstellung erfolgt bis auf weiteres über das Bundesportal. Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finden Sie den Link zum Bundesportal sowie FAQs zur Verwendung der Preismittel für Folgevorhaben.
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung und Abwicklung der Förderung durch die FFA.