Kinoreferenzförderung
§§ 138–144 FFG 2024
Das Referenzprinzip ermöglicht Kinobetreiber*innen eine nachträgliche Förderung für bereits erreichte Zuschauererfolge. Dazu zählen außergewöhnliche Besuchszahlen für deutsche und sonstige Filme aus Mitgliedstaaten der EU oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. aus einem gleichgestellten Staat (seit dem Kinojahr 2021 gilt nur die Schweiz als ein der EU/EWR gleichgestellter Staat, das Vereinigte Königreich wird nicht mehr berücksichtigt).
Eine Referenzförderung kommt Kinos zugute, die mindestens 5.000 Referenzpunkte pro Leinwand erreichen.
Referenzpunkte erhält ein Kino (Leinwand), das mit dem Kinoprogrammpreis der BKM ausgezeichnet wurde oder mit dem entgeltlichen Abspiel von o.g. Filmen den 1,5-fachen Wert (Prozent) des Besuchsmarktanteils erzielt hat. Weiterhin erhält ein Kino Referenzpunkte pro Besucher*in, in dem das entgeltliche Abspiel von deutschen Filmen den 1,75-fachen Wert (Prozent) des Besuchsmarktanteils des deutschen Films im vergangenen Kalenderjahr erreicht hat. Je nach Antragsvoraussetzung können ein bis drei Referenzpunkte pro Besucher*in erreicht werden.
Die Zuschüsse werden für die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos gewährt. Darüber hinaus können die Fördermittel für Werbemaßnahmen verwendet werden. Details zu Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel finden Sie in unseren FAQ – Auszahlung Kinoreferenzmittel.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
- Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2020 (Bewilligungsbescheide von 2021) endete am 22. April 2024.
Die Frist auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln endet grundsätzlich 3 Jahre nach Bewilligung.
Das bedeutet konkret folgendes:
- Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2021 (Bewilligungsbescheide von 2022) endet am 12. Mai 2025.
- Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2022 (Bewilligungsbescheide von 2023) endet am 31. Mai 2026.
- Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2023 (Bewilligungsbescheide von 2024) endet am 28. Mai 2027.