Kurzfilm
Kurzfilme werden bei der FFA nach einem Referenzpunktesystem gefördert. Teilnahmeberechtigt sind Filme mit einer Vorführdauer bis maximal 30 Minuten sowie Kinderfilme bis zu 58 Minuten, die Erfolge bei Festivals und renommierten Kurzfilmpreisen vorweisen können.
Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 91 - 99 FFG
Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals gemäß der Richtlinie D.6 ermittelt. Weitere Referenzpunkte ergeben sich durch durch im Filmförderungsgesetz (FFG) §§ 91 ff. genannte Erfolge und Preise. Es werden nur solche Erfolge berücksichtigt, die innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des Films erreicht wurden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Filme und dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget. Für die Antragsstellung sind eine BAFA-Bescheinigung, eine Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) und die Einlagerungsbestätigung im Bundesarchiv erforderlich.
Antragsberechtigt ist der*die Hersteller*in des Kurzfilms. Die Förderungen werden einmal jährlich zuerkannt. Die Fördermittel können für die Entwicklung und Produktion eines Kurz- oder Langfilms genutzt werden.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Kurzfilmförderung für 2022 fertiggestellte Filme:
Die Frist zur erstmaligen Beantragung von Kurzfilmförderung für Filme mit einem Fertigstellungsdatum vor 2023 endet am 31.12.2024. Sollten Sie sich noch nicht für das FFA-Serviceportal registriert haben, kann eine rechtzeitige Freischaltung, die die Voraussetzung für die Antragstellung ist, nicht mehr garantiert werden. In diesem Fall füllen Sie bitte dieses PDF-Formular aus und senden einen unterschriebenen Scan bis zum 31.12.2024 per Mail an Karin Pennartz. Parallel nehmen Sie Ihre Registrierung für das Serviceportal bitte ebenfalls bis zu diesem Stichtag vor. Sobald Ihr Account im Januar aktiviert ist, müssen Sie den per PDF eingereichten Antrag noch einmal online über das Portal stellen.
Sind Sie bereits für das Portal registriert, stellen Sie den Förderantrag bitte direkt dort.
Online-Antrag für 2022 fertiggestellte Filme
Hier können Sie Anträge auf erstmalige Zuerkennung von Kurzfilmförderung für Filme mit einem Fertigstellungsdatum vor 2023 stellen. Antragsfrist: 31.12.2024. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Textspalte.
Für die Erstteilnahme von 2023 und 2024 fertiggestellten Filmen ist noch keine Beantragung möglich. Bitte registrieren Sie sich aber bereits im neuen Serviceportal.
Meldung von Zweit- und Drittteilnahmen
Hier können Sie Folgeanträge für die zweite und dritte Teilnahme von Kurzfilmen stellen und weitere Preise und Festivals melden.
Bitte nutzen Sie dieses Antragsportal nicht zur erstmaligen Beantragung von Förderung. Hierfür steht Ihnen das neue FFA-Serviceportal zur Verfügung.
- Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme mit Fertigstellung im Jahr 2022 (195,0 KiB)
- Formular Ratenabruf Kurzfilmreferenzmittel (Produktion) (149,2 KiB)
- Formular Ratenabruf Kurzfilmreferenzmittel (Projektentwicklung) (145,1 KiB)
- Festivalliste Kurzfilm (238,6 KiB)
- Empfehlung für Standards barrierefreier Filmfassungen (529,1 KiB)
- Information BAFA-Bescheinigung (51,3 KiB)
- Merkblatt zu Unternehmen in Schwierigkeiten (108,6 KiB)