Anträge

Antragstellung

Wenn Sie einen Förderantrag beim DFFF stellen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns kurz über Ihr Projekt zu informieren. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu.

1. Die Beratung

Vor jeder Antragstellung ist eine Beratung erforderlich. Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an einen der Förderreferent*innen. Beratungsgespräche können viele Fragen vorab klären und damit die Bearbeitungszeit verkürzen. Zu einem Beratungsgespräch können Sie auch eine erste Kalkulation mitbringen, die wir dann gemeinsam durchgehen. In den häufigen Fragen finden Sie ebenfalls wichtige Hinweise und Rechenbeispiele zum besseren Verständnis.

Team Häufige Fragen
2. Der Einreichtermin

Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen, es gibt keine Einreichtermine. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn beim DFFF eingereicht werden. Sollte vorab eine Materialsicherung stattfinden, ist der DFFF rechtzeitig darüber zu informieren.

Falls Sie planen Ihr Projekt beim Ausfallfonds I anzumelden, müssen Sie beachten, dass der Antrag beim Ausfallfonds spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn gestellt und ggf. eine Eingangsbestätigung des DFFF als Qualifikation vorgelegt werden muss. Dementsprechend sollten Sie den Antrag beim DFFF mindestens acht Wochen vor Drehbeginn stellen, um eine rechtzeitige Vorlage der Eingangsbestätigung des DFFF zu gewährleisten.

3. Der Antrag

Der Antrag ist 1-fach und gelocht beim DFFF einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch von den Förderreferent*innen per Mail. Es ist im Original mit den erforderlichen Anlagen beizulegen. Dazu gehören unter anderem das Kalkulationsschema und der kulturelle Eigenschaftstest. Das Kalkulationsschema ist frei wählbar (DFFF-Schema in Excel), Sesam, Movie Magic, Line Producer). Wichtig ist, dass die Berechnung der verschiedenen Kosten nachvollziehbar geprüft werden kann.
Bitte nummerieren Sie die Anlagen entsprechend und legen das Drehbuch separat bei. Das Drehbuch kann auch in gebundener Form eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Antragseinreichung die Finanzierung noch nicht zu 75% geschlossen sein muss, sondern erst zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung. Bis zur Ausstellung eines Bescheides können folglich noch Änderungen vorgenommen werden. Reichen Sie gerne frühzeitig ein!

Wenn bei Einreichung des Antrags die verbindliche Verleihzusage, die Kalkulation, die Referenz des Antragstellers oder der kulturelle Eigenschaftstest fehlen, müssen wir den Antrag leider aus formalen Gründen zurückweisen.

Team DFFF-Schema
4. Prüfung des Antrages

Die Betreuung der Projekte erfolgt durch die Förderreferent*innen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge und dauert in der Regel je nach Antragsvolumen 4-8 Wochen. In dieser Zeit sind Nachreichungen jederzeit möglich. Eine erste Rückmeldung zu Ihrem Projekt erhalten Sie per Email. Danach haben Sie nochmals die Möglichkeit die beanstandeten Punkte zu korrigieren.

Team
5. Der Bescheid

Wenn die Prüfung des Projektes abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Hierzu müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und mindestens 75% der Finanzierung geschlossen sein (ohne den DFFF Zuschuss).
Ihr Bescheid enthält alle wichtigen Daten und Fristen, die einzuhalten sind. Bitte denken Sie daran, dass Sie für die Einhaltung der Fristen verantwortlich sind und die Vorlage der notwendigen Nachweise beim DFFF unaufgefordert erfolgen sollte.

Fristen

Downloadbereich

Richtlinie
Anträge DFFF I
Anträge DFFF II
Kultureller Eigenschaftstest
Ökologische Standards
Verleiher
Zwischennachweisprüfung
Schlussprüfung
Sperrfristen
Logo DFFF
Corona

Verleiherliste

Voraussetzung für die Förderung ist ein rechtsverbindlicher, unbedingter Verleihvertrag mit einem Verleiher, der innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung mindestens drei programmfüllende Filme eine Woche mit mindestens 15 Kopien im Kino ausgewertet hat. Der DFFF führt eine Liste von Verleihern, die diese Kriterien erfüllen. Die Verleiherliste können Sie hier downloaden:

Download PDF

Bitte beachten Sie bei der Ausfertigung der Verträge, dass

  • die Theaterrechte in Deutschland nicht an Dritte sublizenziert werden dürfen
  • die Sperrfristen gemäß FFG eingehalten werden
  • die Mindestkopienanzahl laut § 9 der Richtlinie garantiert wird

Antrag auf Aufnahme auf die Verleiherliste

Sollten Sie die Voraussetzung für die Verleiherliste erfüllen und noch nicht auf der Liste geführt werden, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular aus und senden Sie es im Original an Frau Ulrike Stockhausen (s. Seite Kontakt). Wir werden Ihre Angaben prüfen und Sie gerne auf die Verleiherliste aufnehmen.

Hier können Sie das Aufnahmeformular downloaden:

Download PDF Kontakt

Schlussprüfung

1. Unterlagen vorbereiten

Die Vorbereitung für die Schlussprüfung beginnt spätestens nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides. Denken Sie rechtzeitig daran, die Filmgeschäftsführung bzw. Projektbuchhaltung auf die besonderen Gegebenheiten hinzuweisen, so dass von Anfang eine richtige Kontierung und Zuweisung der Kosten stattfinden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei internationalen Koproduktionen sowohl die ausländischen Kosten als auch die ausländische Finanzierung von unabhängigen Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testiert werden müssen. Die Testate müssen bei Schlussprüfung vorgelegt werden.
Gut sortierte Unterlagen können den zeitlichen Ablauf bei der Schlussprüfung vereinfachen.
Nummerieren Sie daher alle Belege und halten Sie diese für die Vorlage bei den Prüfungsgesellschaften bereit.

2. Beginn der Schlussprüfung

Ist Ihr Projekt abgeschlossen und somit "prüfbereit", sind verschiedene Unterlagen an den DFFF und die Prüfungsgesellschaft zu senden.
Der Beginn der Schlussprüfung muss spätestens 12 Monate nach Fertigstellung der Nullkopie erfolgen.
An den DFFF senden Sie bitte folgende Unterlagen, falls diese noch nicht vorliegen:

  • Bestätigung der Fertigstellung der deutschen Endfassung mit Fertigstellungsdatum
  • Ansichts-DVD zur Prüfung des Eigenschaftstests
  • Nachweis über die Einlagerung einer deutschen Fassung des Films im Bundesarchiv
  • Nachweis vom Verleih über den erfolgten Kinostart mit Angabe der Kopienanzahl
  • Erster und letzter Tagesbericht

Der DFFF wird der Prüfgesellschaft dann die benötigten Unterlagen aus der Akte zusenden, so dass ein Soll-Ist Vergleich erstellt werden kann. Zusätzlich benötigt die Prüfgesellschaft folgende Unterlagen:

Unterlagen an Prüfgesellschaft
3. Prüfung der Schlusskosten

Die Prüfungsgesellschaft prüft Ihren Kostenstand und die Belege und erstellt daraufhin den Prüfbericht, welcher mit dem DFFF abgestimmt wird. Sofern die Prüfer noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, werden Sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ist der vorläufige Bericht fertig, wird dieser zunächst mit dem zuständigen Förderreferent*innen beim DFFF abgestimmt.

Kontakt
4. Erhalt des Prüfberichtes

Den abgestimmten Prüfbericht erhalten Sie von Ihrer Prüfungsgesellschaft. Sofern Sie mit dem Prüfbericht einverstanden sind, kann die letzte Rate ausgezahlt werden. Andernfalls legen Sie bitte Widerspruch bei der Prüfungsgesellschaft ein und informieren den DFFF kurz über den Sachverhalt.

5. Auszahlung der letzten Rate

Für den Abschluss des Projektes und die Auszahlung der letzten Rate benötigt der DFFF noch folgendes Schreiben:

  • Erklärung, dass Sie mit dem Prüfbericht einverstanden sind und keinen Widerspruch einlegen
  • Beantragung der Inanspruchnahme des höheren Zuschusses (nur im Falle einer Erhöhung)
  • Abruf der letzten Rate mit Angabe von IBAN und BIC des Projektkontos
  • Meldung des Exportbeitrages an die FFA, Frau Selay Esperling Exportbeitrag@ffa.de

Bei einer Abtretung der Forderung achten Sie bitte darauf, dass dies bei der letzten Rate von Relevanz sein könnte und informieren den DFFF dementsprechend.

6. Welche Prüfgesellschaft prüft das Projekt?

Für Projekte mit Zuwendungsbescheid vor dem 01.04.2017:
Die Schlussprüfung für Ihr Projekt erfolgt durch die Prüfungsgesellschaft, die bereits den höchsten Förderbetrag eines Länderförderers in der Finanzierung prüft.
Sollten Sie keine Länderförderung in der Finanzierung haben, wird der Sitz des Produzenten zugrunde gelegt.
Die Auftragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Für Projekte mit Zuwendungsbescheid ab dem 01.04.2017:
Die Prüfung erfolgt entweder durch die Prüfgemeinschaft „PwC/ILB/LfA“ oder durch die Prüfgesellschaft Deloitte. Die Entscheidung, welche der beiden Anbieter Ihr Projekt für den DFFF prüfen wird, ist abhängig vom Bescheiddatum der ersten durch die FFA vergebene Produktionsförderung (DFFF/GMPF/FFA-Produktion/Minitraité/BKM-Produktion/Referenzmittel).
Da diese Daten bei uns im Haus gesammelt und erfasst werden, haben wir Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid bereits das Prüfauftragsformular des korrekten Anbieters angehängt. Die Auftragsformulare finden Sie auch nochmal rechts in unserem Downloadbereich.

Das Auftragsformular müssen Sie zur Auszahlung der ersten Rate im Original an den jeweiligen Prüfanbieter und in Kopie an den DFFF senden.

Prüfungsgesellschaften

Sperrfristen

Zum Schutz der einzelnen Verwertungsstufen dürfen die geförderten Filme vor Ablauf der Sperrfristen weder im Ausland noch im Fernsehen oder in sonstiger Weise ausgewertet werden. Die Richtlinie des DFFF bezieht sich an dieser Stelle auf § 53 - 58 FFG. Sofern den filmwirtschaftlichen Belangen nichts entgegensteht, kann nach Kinostart rechtzeitig eine Verkürzung der regulären Sperrfristen genehmigt werden. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die regulären Sperrfristen sowie die Ausnahmeverkürzungen.

Filme mit Kinostart ab dem 15. Juni 2023

Auf Basis der Branchenvereinbarung vom 02.05.2023 hat der Verwaltungsrat der FFA abweichende Sperrfristen durch Änderung der Richtlinie D.5 zu Sperrfristen und Verkürzungen beschlossen.

Verwertungsstufe Regelmäßige Sperrfrist Mögliche Verkürzung (in Ausnahmefällen)
Bildträgerauswertung
(DVD/Blu-ray-Disc) /
Entgeltliche Videoabrufdienste /
Bezahlfernsehen gegen individuelles Entgelt
(TVoD/EST/SVoD/PPV) /
Bezahlfernsehen gegen pauschales Entgelt
(Pay-TV)
120 Tage entfällt
frei empfangbares Fernsehen
(Free-TV) /
unentgeltliche Videoabrufdienste
(Free-VoD /AVOD)
12 Monate bis auf 6 Monate
Filme mit Kinostart vor dem 15. Juni 2023

Für Filme, die ihren erstmaligen Kinostart vor dem 15.06.2023 hatten, gelten weiterhin die gesetzlichen Sperrfristen.

Verwertungsstufe Regelmäßige Sperrfrist Mögliche Verkürzung (in Ausnahmefällen)
Bilddträgerauswertung
(DVD/Blu-Ray)
6 Monate 5 Monate
(4 Monate)
Entgeltliche Videoabrufdienste /
Bezahlfernsehen gegen individuelles Entgelt

(VOD/EST/PPV)
6 Monate 5 Monate
(4 Monate)
Bezahlfernsehen gegen pauschales Entgelt
(Pay-TV)
12 Monate 9 Monate
(6 Monate)
Frei empfangbares Fernsehen (Free-TV) /
unentgeltliche Videoabrufdienste
18 Monate 12 Monate
(6 Monate)

Die Sperrfristen können bei der FFA auf Antrag des Herstellers und nach erfolgtem Kinostart verkürzt werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand der FFA. Eine Verkürzung der Sperrfrist darf nicht mehr erfolgen, wenn mit der Auswertung, für die die Verkürzung beantragt wurde, bereits vor der Entscheidung über den Antrag begonnen wurde.

Das Antragsformular finden Sie hier, es gilt einheitlich für die Förderprogramme des DFFF, der FFA sowie der kulturellen Filmförderung der BKM.

zum Antragsformular

Zusammen mit dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausführliche Begründung des Produzenten
  • Einverständniserklärungen aller vorgelagerten Rechteinhaber (Verleiher, DVD-/ VOD-Vertrieb, Pay-TV)
  • Bei Ausstrahlung im Pay-TV/Free-TV ein Schreiben des Senders, das bestätigt, wann der Film ausgestrahlt werden soll
  • Eine Bestätigung des Verleihers über den erfolgten Kinostart (falls diese dem DFFF nicht bereits vorliegt)

Bitte richten Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag an Frau Jeannette Batz von der FFA (Große Präsidententstr. 9, 10178 Berlin), die Ihnen auch gern für Fragen zur Verfügung steht.

Zwischennachweis

Projekte, die nach dem 01.08.2017 bewilligt wurden, müssen gemäß Nr. 6.1 ANBest-P einen Zwischennachweis führen.

Der Zwischennachweis wird fällig, sobald Sie von uns im zurückliegenden Haushaltsjahr eine oder zwei Förderraten ausbezahlt bekommen haben und das Projekt noch nicht abgeschlossen wurde. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres muss der Zwischennachweis gegenüber dem Deutschen Filmförderfonds nachgewiesen werden, spätestens jedoch bis zum 30. April 2023.

Sinn des Zwischennachweises ist die Überprüfung des Projektfortschritts und ob das Förderziel auch bei eventuell vorliegenden Abweichungen gegenüber dem Bescheid erreicht wird. Formal besteht dieser Zwischennachweis aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Sie die Einnahmen und Ausgaben analog zur Kalkulation und zum Finanzierungsplan gegenüberstellen.

Rechts im Downloadbereich finden Sie das zu verwendende Formular für den Sachbericht und zwei Vorlagen für den zahlenmäßigen Nachweis, basierend auf den gängigen Kalkulationsschemata. Diese Schemata können Sie entsprechend ihrem Deckblatts der Kalkulation abändern.