Kurzfristige Antragstellung auf Medialeistungen der FFA
Pressemitteilung vom 23.04.2025
Bitte beachten Sie, dass es nach dem Filmförderungsgesetz 2025 nicht mehr möglich ist, einen Antrag auf Projektverleihförderung zu stellen.
Regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit programmfüllenden deutschen Filmen können aber weiterhin Medialeistungen beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin, d.h. dem Termin der Fördersitzung, erfolgt.
Das Anlegen von Anträgen ist ab sofort möglich.
Die Einreichfrist endet am 14.05.2025. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag ein Sichtungslink des vollständigen Films beigefügt sein muss.
Die Fördersitzung findet voraussichtlich in der ersten Juniwoche statt.