German Motion Picture Fund (GMPF)
Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Die Förderung richtet sich an Produzent*innen bzw. Koproduzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten sieben Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.
Ab 2025 wird die Förderung bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Kosten vergeben.
Eine Übersicht der wichtigsten Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier:
Für den GMPF gibt es keine Einreichfristen, Sie können Ihr Projekt laufend bei uns einreichen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Drehbeginn muss der Antrag bei uns vorliegen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert, unser Team informiert Sie sehr gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung und lässt Ihnen das Antragsformular zukommen.
Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent und höhere Kappungsgrenzen
Die neue Richtlinie für den GMPF sieht eine einheitliche Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung der EU-Kommission. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, wird die Richtlinie hier veröffentlicht.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören (vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission):
- Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten ab 1.Februar 2025 (gültig für Projekte mit Zuwendungsbescheid und Drehbeginn ab Februar 2025).
Keine Anpassung der Minutenpreise und der Mindestlauflängen. - Anhebung der Kappungsgrenzen
Film: max. Fördersumme 5 Mio. Euro
Serie: max. Fördersumme 20 Mio. Euro pro Staffel - Die Vorgaben für eine Antragsberechtigung werden gelockert. Der erforderliche Referenzfilm bzw. die Referenzserie kann innerhalb der letzten 7 Jahre hergestellt worden sein.
- Die Frist zur Schließung der Finanzierung wird verlängert von 3 auf 5 Monate.
- Die Frist zum Drehbeginn wird verlängert von 4 auf 6 Monate.
- Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Finanzierung zu 65 Prozent gesichert ist.
- Der Maximalansatz für das Herstellerhonorar wird angehoben auf 350.000 €.
Alle Änderungen im Detail sind dem Dokument „Richtlinienänderungen in Kürze“ zu entnehmen.
Weitere Infos zu den Zugangsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung und Formulare finden Sie hier auf der Website. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des GMPF sehr gerne zur Verfügung!
- German Motion Picture Fund (GMPF) – Richtlinie der BKM (358,0 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Fiktion (105,3 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Dokumentarfilm (89,4 KiB)
- GMPF Eigenschaftstest Animation (99,4 KiB)
- GMPF Erklärung gesamtschuldnerische Haftung (104,3 KiB)
- GMPF Geänderte Verwaltungspraxis zur Ratenzahlung (107,2 KiB)
- German Motion Picture Fund (GMPF) – Guidelines of the BKM (461,3 KiB)
- GMPF Ratenabrufformular (67,6 KiB)
- GMPF Richtlinienänderung in Kürze 2025.pdf (174,5 KiB)
- Kurzdarstellung Bewilligungsvoraussetzungen (131,4 KiB)
- Deutscher Filmförderfonds und German Motion Picture Fund (GMPF) auf einen Blick – Fakten und Zahlen zum Förderjahr 2023 (580,9 KiB)
- Spotlight on Film Funding in Germany (2,4 MiB)
- Definition KMU (213,3 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung ab 01.04.2021 (113,6 KiB)
- Preisübersicht Schlusskostenprüfung bis 31.3.2021 (68,8 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2024 (191,1 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2023 (188,3 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2022 (126,4 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2021 (142,0 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2020 (139,0 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2019 (128,1 KiB)
- Förderung German Motion Picture Fund 2016 bis 2018 (137,6 KiB)