German Motion Picture Fund (GMPF)

Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Die Förderung richtet sich an Produzent*innen bzw. Koproduzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten sieben Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.

Ab 2025 wird die Förderung bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Kosten vergeben.

Eine Übersicht der wichtigsten Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier:

Kurzdarstellung Bewilligungsvoraussetzungen

Für den GMPF gibt es keine Einreichfristen, Sie können Ihr Projekt laufend bei uns einreichen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Drehbeginn muss der Antrag bei uns vorliegen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert, unser Team informiert Sie sehr gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung und lässt Ihnen das Antragsformular zukommen.


Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent und höhere Kappungsgrenzen

Die neue Richtlinie für den GMPF sieht eine einheitliche Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung der EU-Kommission. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, wird die Richtlinie hier veröffentlicht.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören (vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission):

  • Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten ab 1.Februar 2025 (gültig für Projekte mit Zuwendungsbescheid und Drehbeginn ab Februar 2025).
    Keine Anpassung der Minutenpreise und der Mindestlauflängen.
  • Anhebung der Kappungsgrenzen
    Film: max. Fördersumme 5 Mio. Euro
    Serie: max. Fördersumme 20 Mio. Euro pro Staffel
  • Die Vorgaben für eine Antragsberechtigung werden gelockert. Der erforderliche Referenzfilm bzw. die Referenzserie kann innerhalb der letzten 7 Jahre hergestellt worden sein.
  • Die Frist zur Schließung der Finanzierung wird verlängert von 3 auf 5 Monate.
  • Die Frist zum Drehbeginn wird verlängert von 4 auf 6 Monate.
  • Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Finanzierung zu 65 Prozent gesichert ist.
  • Der Maximalansatz für das Herstellerhonorar wird angehoben auf 350.000 €.

Alle Änderungen im Detail sind dem Dokument „Richtlinienänderungen in Kürze“ zu entnehmen.

Richtlinienänderungen in Kürze

Weitere Infos zu den Zugangsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung und Formulare finden Sie hier auf der Website. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des GMPF sehr gerne zur Verfügung!

Serien

Zuwendung von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen DHK
max. 20 Millionen Euro

Filme

Zuwendung von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen DHK
max. 5 Millionen Euro

Digitales Tool zur Einhaltung der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen

Hier können Sie nachweisen, dass Sie die Fördervoraussetzung der ökologischen Standards erfüllen.

Kontakt

Jolinde Sawahn

Projektleitung
Auftragsverwaltung für die BKM

Tel.: 030 27577-153

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Kristin Holst

Teamleitung
Zukunftsprogramm Kino I, GMPF und DFFF

Tel.: 030 27577-146

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Janine Rump

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-149

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Isabell Heins

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-145

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Ines Trentmann

Förderreferentin

Tel.: 030-27577-143

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Ulrike Stockhausen

Teamassistenz

Tel.: 030 27577-142

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Jana Lütticke, LL.M.

Justiziarin

Tel.: 030 27577-509

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Ann-Malen Witt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 27577-524

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Die Hausanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin

Die Postanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin