Verleihliste
Voraussetzung für die Förderung ist ein rechtsverbindlicher, unbedingter Verleihvertrag mit einem Verleih, der innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung mindestens drei programmfüllende Filme eine Woche an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mit mindestens 10 Kopien im Kino ausgewertet hat. Bei Dokumentar- und Kinderfilmen reicht die Auswertung an mindestens fünf Tagen einer Spielwoche mit mindestens acht Kopien. Der DFFF führt eine Liste von Verleihen, die diese Kriterien erfüllen.
Bitte beachten Sie bei der Ausfertigung der Verträge, dass
- die Theaterrechte in Deutschland nicht an Dritte sublizenziert werden dürfen
- die Sperrfristen gemäß FFG eingehalten werden müssen
- die Mindestkopienanzahl laut § 9 der Richtlinie garantiert wird.
Antrag auf Aufnahme auf die Verleihliste
Sollten Sie die Voraussetzung für die Verleihliste erfüllen und noch nicht auf der Liste geführt werden, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular aus und senden Sie es per E-Mail an Frau Ulrike Stockhausen. Wir werden Ihre Angaben prüfen und Sie gerne auf die Verleihliste aufnehmen.