Verleiherliste
Voraussetzung für die Förderung ist ein rechtsverbindlicher, unbedingter Verleihvertrag mit einem Verleiher, der innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung mindestens drei programmfüllende Filme eine Woche mit mindestens 15 Kopien im Kino ausgewertet hat. Der DFFF führt eine Liste von Verleihern, die diese Kriterien erfüllen. Die Verleiherliste können Sie hier downloaden:
Bitte beachten Sie bei der Ausfertigung der Verträge, dass
- die Theaterrechte in Deutschland nicht an Dritte sublizenziert werden dürfen
- die Sperrfristen gemäß FFG eingehalten werden
- die Mindestkopienanzahl laut § 9 der Richtlinie garantiert wird
Aufnahme auf die Verleiherliste
Sollten Sie die Voraussetzung für die Verleiherliste erfüllen und noch nicht auf der Liste geführt werden, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular aus und senden Sie es im Original an Frau Ulrike Stockhausen (s. Seite Kontakt). Wir werden Ihre Angaben prüfen und Sie gerne auf die Verleiherliste aufnehmen.
Hier können Sie das Aufnahmeformular downloaden: