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DFFF II

Nach der aktuellen DFFF-Richtlinie sind im Rahmen des DFFF II Produktionsdienstleister, wie beispielsweise Produktionsstudios oder VFX-Dienstleister, antragsberechtigt, die für einen bei ihnen in Auftrag gegebenen programmfüllenden Film oder auch nur für ein Teilwerk eines solchen Films verantwortlich sind. Hierbei kann es sich sowohl um Spiel- als auch um Animationsfilme handeln, die in Deutschland im Kino aufgeführt werden sollen und deren Hersteller sich zur Einhaltung der Sperrfristen verpflichten. Eine Zugangsvoraussetzung dabei ist, dass die Gesamtherstellungskosten des Films mindestens 20 Mio. Euro betragen und die beim Dienstleister in Auftrag gegebenen Deutschen Herstellungskosten bei mindestens 8 Mio. Euro liegen. Haben Projekte den kulturellen Eigenschaftstest für Animationsfilme zu erfüllen, müssen die deutschen Herstellungskosten 2 Mio. Euro betragen. Die Förderung beträgt 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten mit einer Kappungsgrenze von 25 Mio. Euro pro Projekt. Die genauen Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie.

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Förderreferent*innen:

Team

Digitales Tool zur Einhaltung der Ökologischen Standards

Zum Nachweis, dass Sie die Fördervoraussetzung der ökologischen Standards erfüllen.


Häufige Fragen - DFFF II

Kontakt

Jolinde Sawahn

Projektleitung
Auftragsverwaltung für die BKM

Tel.: 030 27577-153

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Kristin Holst

Teamleitung
Zukunftsprogramm Kino I, GMPF und DFFF

Tel.: 030 27577-146

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Anja Geißen

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-148

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Isabell Heins

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-145

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Gudrun Jehle

Referentin

Tel.: 030-27577-152

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Svenja Rieck

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-147

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Annkatrin Swars

Förderreferentin

Tel.: 030-27577-156

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Ines Trentmann

Förderreferentin

Tel.: 030-27577-143

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Eve Malaszkiewicz

Sachbearbeiterin für Statistik,
Haushalt und Fristverlängerungen

Tel.: 030 27577-158

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Ulrike Stockhausen

Teamassistenz

Tel.: 030 27577-142

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Jana Lütticke, LL.M.

Justiziarin

Tel.: 030 27577-509

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Ann-Malen Witt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 27577-524

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