Corona Hilfsmaßnahmen

Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmwirtschaft hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusammen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Corona-Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Produzentinnen und Produzenten entwickelt.

Dieses sieht auch eine anteilige Beteiligung an den pandemiebedingten Mehrkosten bei Filmproduktionen vor. Bereits geförderte Projekte des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) können eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, können die Produzentinnen und Produzenten in Absprache mit den zuständigen Förderreferentinnen und Förderreferenten des DFFF den Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten anpassen.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Förderreferentinnen und Förderreferenten besteht die Möglichkeit, abweichend von den im Zuwendungsbescheid festgelegten Raten Zwischenraten zu beantragen.

Hier finden Sie FAQ’s sowie die Anlage zum Antrag auf anteilige Förderung pandemiebedingt entstandener Mehrkosten: