Minoritärer internationaler Koproduktionsfonds
Diese Förderung ist für internationale Koproduktionen mit einer minoritären Beteiligung aus Deutschland bestimmt. Dafür stellt die FFA jährlich eine Million Euro zur Verfügung. Gefördert werden programmfüllende Filme von herausragender künstlerischer Qualität, mit hohem Festival- und Auswertungspotenzial im In- und Ausland. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 400.000 Euro. Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen.
Zum FFA-Serviceportal
Anträge bequem stellen und verwalten.
Antragstellung
Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder als bedingt rückzahlbare Darlehen für internationale, insbesondere multilaterale Koproduktionen (abendfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme) von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) bei der FFA beantragen, bei denen die deutsche finanzielle Beteiligung geringer ist als die des/der federführenden ausländischen Produzent*in. Die kreative und technische Beteiligung aus Deutschland an der Koproduktion sollte angemessen sein.
Dem Antrag sind u. a. das deutsche Drehbuch, Stab- und Besetzungsliste, Drehplan, Nachweis der erworbenen Rechte, Finanzierung und Kalkulation sowie der Nachweis der Verleihzusagen für die Kinoauswertung in Deutschland und dem Land des/der Hauptproduzent*in beizufügen.
Für die Teile einer Koproduktion, die in Deutschland realisiert werden, gelten die bundesweit vereinheitlichen ökologischen Standards als Fördervoraussetzung. Die Einhaltung der Standards wird über das FFA-Serviceportal nachgewiesen.
Über Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet FFA-Kommission. Als Förderkriterien werden insbesondere die Qualität des Drehbuchs, die zu erwartende Teilnahme an internationalen A-Festivals und damit einhergehend die Wahrnehmung auf dem internationalen Markt, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts im In- und Ausland berücksichtigt. Die Kommission entscheidet in der Regel zweimal im Jahr ausschließlich über die Anträge auf Förderung nach dem Minoritären Koproduktionsfonds.
Vor Antragstellung dürfen die Dreharbeiten nicht begonnen haben.
Förderhöhe und Finanzierungsanteil
Die Höhe der möglichen Mindestfördersumme ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Die Mindestförderung für Spiel- und Animationsfilme beträgt 200.000 Euro, für Dokumentarfilme 100.000 Euro. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 400.000 Euro. Die genauen Mindestförderquoten finden Sie in den FAQ - Fragen und Antworten.
Die Gesamtherstellungskosten des Films sollten mindestens 2 Millionen Euro betragen, der deutsche Finanzierungsanteil mindestens 350.000 Euro. Bei Dokumentarfilmen sollten die Gesamtherstellungskosten mindestens 700.000 Euro betragen, der deutsche Finanzierungsanteil mindestens 150.000 Euro.
Die finanzielle Beteiligung des/der deutschen Hersteller*in darf 10 Prozent nicht unterschreiten. Die Mindestbeteiligung des deutschen Finanzierungspartners sollte gewährleistet sein. Weltvertriebsgarantien und etwaige Förderungen durch Eurimages sind pro rata zwischen den beteiligten Koproduzent*innen aufzuteilen.
Die Finanzierung im Land des/der federführenden Produzent*in muss bei Antragstellung bereits zu mindestens 50 Prozent gesichert sein.
Auswertung
Die Herausbringung des Films in Deutschland und im Land des/der federführenden Produzent*in muss vorgesehen sein. Die Uraufführung des fertigen Films muss als deutscher Beitrag auf einem internationalen Festival oder in einem deutschen Kino stattfinden. Eine deutsche Synchronfassung sowie eine barrierefreie Fassung sind herzustellen.
Dem Antrag auf Förderung nach dem Minoritären Koproduktionsfonds sind folgende Anlagen beizufügen:
- Drehbuch / Treatment (in deutscher Sprache)
- Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug
- Inhaltsangabe incl. kurzer Logline
- Kalkulation
- Finanzierungsplan sowie Finanzierungsnachweise
- Nachweis, dass die Finanzierung im Land des/der Hauptproduzent*in zu 50 Prozent gesichert ist
- Nachweis der Rechte (Autorenvertrag)
- Verleihverträge/LOI für Deutschland und Land des/der Hauptproduzent*in
- Marketingkonzept mit Einschätzung der Auswertungserwartungen im In- und Ausland
- Erklärung zum Rückfall der TV-Rechte
- Koproduktionsverträge
- vorläufige BAFA
- Drehplan
- Stabliste incl. Filmografien der Regie und wichtigsten Heads of Departments
- Filmografie des Antragstellers
- Besetzungsliste incl. LOIs
- Erklärung über die Beschäftigung von Nachwuchskräften
- Anfangsbericht Ökologische Standards
- ggf. Ausnahmeanträge
Die Antragstellung erfolgt über das FFA-Serviceportal.
Einreichung bis | Sitzung am |
---|---|
tba | tba |