Zukunftsprogramm Kino II
Die Bearbeitung und Abwicklung des im August 2020 gestarteten Zukunftsprogramms Kino II wurde zum 31.12.2022 beendet.
Das Zukunftsprogramm Kino II förderte Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. Es diente dem Ziel, die Kinoinfrastruktur in ganz Deutschland nachhaltig zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche zu leisten.
Zukunftsprogramm Kino II für pandemiebedingte Investitionen
Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2021
Maßnahmen, die bis zum 31.12.2021 beantragt und beschieden wurden, können bis zum 30.6.2022 durchgeführt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise mussten der FFA spätestens bis zum 30.9.2022 vorgelegt werden.
Die Förderung soll ortsfesten Kinos, die die strukturellen und/oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 nicht erfüllen, bei ihrem wiederaufgenommenen Betrieb nach der pandemiebedingten Schließung unterstützen. Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 erfüllen, sind nicht antragsberechtigt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos. Gefördert werden u.a. auch bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme sowie nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- bzw. Belüftungssysteme.