Filmförderungsgesetz und Regelungen
Die FFA nimmt ihre Geschäfte auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) wahr. Das Filmförderungsgesetz trat zum ersten Mal 1968 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein novelliertes Filmförderungsgesetz in Kraft, das mit wenigen Veränderungen im Vergleich mit dem FFG 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gilt.
Filmförderungsgesetz
Das Filmförderungsgesetz ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Das derzeit geltende FFG 2024 hat am 1. Januar 2024 das FFG 2022 abgelöst.
Richtlinien
Richtlinien gemäß § 8 Abs. 4 FFG durch den Verwaltungsrat beschlossen und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt...
Regelungen
Hier finden Sie ausführliche Infos über ergänzende Regelungen wie Satzung und Geschäftsordnungen, Verordnungen, Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse...
Stellungnahmen jurybasierte Filmförderung
Stellungnahmen zum Entwurf einer Richtlinie für die künftige zentrale jurybasierte Filmförderung des Bundes für den kulturell anspruchsvollen Kinofilm.
FFG-Archiv
Das FFG wird in regelmäßigen Abständen novelliert. Das Vorgängergesetz FFG 2022 trat zum 1. Januar 2022 in Kraft und endete am 31. Dezember 2023.