Videoförderung

Unternehmen der Videowirtschaft, die einen deutschen Kinofilm auf DVD oder Blu-ray Disc herausbringen bzw. Anbieter*innen von Videoabrufdiensten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die einen deutschen Kinofilm neu im Angebot haben, können bei der FFA Förderung beantragen. Diese wird als zinsloses Darlehen vergeben.

Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 115 - 126 FFG

Für die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD, Blu-ray Disc oder über Video-on-Demand können Fördermittel bis zu 600.000 Euro als zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen bewilligt werden. Darüber hinaus können unter anderem für beispielhafte Werbeaktionen, den besonderen Aufwand beim Verleih von Kinder- bzw. Jugendfilmen, oder auch die Anfertigung von Fremdsprachenfassungen Darlehen bis zu 150.000 Euro gewährt werden.

Für Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte für Filme und für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die darauf gerichtet sind, den Absatz zu verbessern, beträgt der Höchstbetrag für ein Darlehen 300.000 Euro. Für letztere Maßnahmen kann auch ein Zuschuss von bis zu 100.000 Euro gewährt werden, in Ausnahmefällen bis zu 300.000 Euro.

Zudem können Videotheken sich für Maßnahmen, wie z.B. außergewöhnliche Werbeaktionen, zusammenschließen und gemeinsam Zuschüsse bis zu höchstens 100.000 Euro beantragen.

Antragsberechtigt sind Videovertriebsfirmen und Anbieter*innen von Video-on-Demand-Diensten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, bzw. ausländische Anbieter*innen, sofern sie eine Filmabgabe leisten. Anträge auf Videoförderung können bereits zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung gestellt werden. Die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung entscheidet in der Regel sechsmal im Jahr.

Kontakt

Margret Günzel

Teamleitung Auswertung

Tel.: 030 27577-320

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Johannes Uebel

Förderreferent

Tel.: 030 27577-317

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