Royalty Deals: Information für Produzenten und Verleiher bezüglich Videoprovisionen

Pressemitteilung vom 10.06.2014

Bezüglich der Anerkennungsfähigkeit von sogenannten Royalty Deals bei der Verwertung von Videorechten durch die FFA wird auf die geltende Verwaltungspraxis hinwiesen.

In den Richtlinien zum FFG ist explizit nur das sog. Spesen- bzw. Provisionsmodell geregelt. Gemäß §§ 29, 29a der Richtlinie D.2 FFG werden von der FFA die folgenden Provisionen anerkannt:

  1. Im Inland bis zu 25% der Videolizenzerlöse und VoD-Lizenzerlöse
  2. Im Ausland bis zu 30% der Videolizenzerlöse und VoD-Lizenzerlöse im Fall eines Weltvertriebs


Gemäß der Richtlinie ist eine für den Hersteller günstigere Aufteilung der Erlöse zulässig. Insofern können auch Royalty Deals grundsätzlich anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die Aufteilung der Erlöse für das betreffende Projekt durch einen Royalty Deal für den Hersteller günstiger ist als das Spesenmodell.

Hierfür sind Beispielsrechnungen erforderlich, mit deren Hilfe der Antragsteller erläutert, dass die zu erwartenden Erlöse für den Hersteller mit der Anwendung des Royalty-Modells für das betreffende Projekt höher sind als bei der Anwendung des Spesenmodells.

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