Richtlinienänderungen: Erhöhung der Handlungskosten
Pressemitteilung vom 01.07.2021
Nach Beschluss des Verwaltungsrates der FFA und Genehmigung der BKM können Hersteller*innen höhere Handlungskosten kalkulieren:
Bei der Produktion von programmfüllenden Filmen liegen die Handlungskosten des*der Produzenten*in bis zu einer Kostenhöhe von 5.000.000,00 Euro der Fertigungskosten bei 10 % der Fertigungskosten sowie ab 5.000.000,01 Euro der Fertigungskosten bei 5 % der Fertigungskosten im Rahmen der Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung.
Die Handlungskosten sind bei 650.000 Euro gedeckelt. Bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Berechnungsgrundlage.
Die Richtlinien D. 1 und D. 2 Projektfilm‐ und Referenzfilmförderung gelten in der geänderten Fassung ab sofort für alle Anträge, die ab dem 01.07.2021 bei der FFA gestellt werden.
Eine Übersicht über die Richtlinienänderungen finden Sie auf den Seiten der FFA unter
https://www.ffa.de/richtlinien.html