UPDATE: Registrierung im Serviceportal Voraussetzung für FFA-Referenzförderung / Antragsfrist endet am 1. März 2025
Pressemitteilung vom 26.02.2025
Die Frist zur erstmaligen Beantragung der Zuerkennung von Referenzförderung für Produktion, Verleih und Kurzfilm endet am Samstag, 01.03.2025 um 24:00 Uhr.
Falls Sie sich noch nicht für das FFA-Serviceportal registriert haben, kann eine rechtzeitige Registrierungsfreischaltung, die die Voraussetzung für die Antragstellung ist, nicht mehr garantiert werden. In diesem Fall füllen Sie bitte das für Ihren Film relevante PDF-Formular aus und senden einen unterschriebenen Scan bis einschließlich 01.03.2025 per E-Mail an Karin Pennartz oder Sonja Halbherr. Parallel nehmen Sie Ihre Registrierung für das Serviceportal bitte ebenfalls vor. Sobald Ihr Account in der darauffolgenden Woche freigeschaltet ist, müssen Sie den per PDF fristgerecht eingereichten Antrag nachträglich noch einmal online über das FFA-Antragsportal stellen.
Sind Sie bereits für das Portal registriert, stellen Sie den Förderantrag bitte fristgemäß direkt dort.
PDF-Antragsformulare zum Download:
Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung Produktion für Filme mit Kinostart 2024 (FFG 2025)
Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung Produktion für Filme mit Kinostart 2022/23 (FFG 2024)
Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung Verleih für Filme mit Kinostart 2024 (FFG 2025)
Antrag auf Zuerkennung von Referenzförderung Verleih für Filme mit Kinostart 2022/23 (FFG 2024)
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Meldung vom 24.02.2025
Die Antragsfrist für die Referenzförderung im Bereich Langfilm (Produktion und Verleih) endet am kommenden Samstag, dem 1. März 2025. Eine Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich im neuen FFA-Serviceportal möglich.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung und die Hinterlegung der Stammdaten im Serviceportal.
Die Bearbeitungszeit für die notwendige Registrierungsbestätigung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die FFA rät potenziellen Antragsteller*innen daher dringend, sich baldmöglichst zu registrieren, damit bis zum Stichtag eine reibungslose Antragstellung ermöglicht werden kann.
Für technische Unterstützung steht von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr eine FFA-Hotline (030 27 577-599) bzw. eine Service-E-Mail-Adresse (portalservice@ffa.de) zur Verfügung.
Zum FFA-Serviceportal (optimiert für Desktop-Ansicht)