Neuer Fördermaßstab in der FFA-Kinoförderung für 2018 festgelegt
Pressemitteilung vom 10.11.2017
Die Unterkommission Kino der FFA hat in ihrer 162. Sitzung den Fördermaßstab für 2018 festgelegt, aus dem die Förderhöhe und der Zuschussanteil im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Projektvorhabens hervorgehen. Danach können Antragsteller im kommenden Jahr bei Gesamtkosten bis 200.000 Euro bis zu 50 Prozent an Förderung von der FFA erwarten. Bei einer Investition zwischen 200.000 bis 500.000 Euro können künftig bis zu 20 Prozent sowie über 500.000 Euro jeweils bis zu 10 Prozent der Kosten durch die FFA gefördert werden.
Die Unterkommission Filmabspiel legt alljährlich auf Grundlage der verfügbaren Fördermittel und dem zu erwartenden Antragsvolumen einen Fördermaßstab vor.