Neue DFFF- und GMPF-Richtlinien in Kraft
Pressemitteilung vom 31.03.2025
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission treten die neuen Richtlinien für den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft; ab sofort können also Anträge auf Förderung durch die FFA bewilligt werden.
Die neuen Richtlinien sehen eine einheitliche Anhebung der Förderquote auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. Beim DFFF I werden die Kappungsgrenzen von 4 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben, beim GMPF für Serien von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro und für Filme von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro. Weitere Änderungen sind insbesondere, dass das Referenzprojekt des bzw. der Antragstellenden zehn Jahre zurückliegen darf, der Zuschuss bedarfsgerecht in bis zu vier Raten abgerufen werden kann und sich beim DFFF I die Anzahl der erforderlichen Kopien bei der Kinoauswertung reduziert.
Zum Download:
DFFF-Richtlinie vom 01.01.2025
GMPF-Richtlinie vom 01.01.2025
Weitere Informationen auf den Seiten der FFA:
Deutscher Filmförderfonds DFFF
German Motion Pictures Fund GMPF