Jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes geht an den Start
Pressemitteilung vom 31.03.2025
Mit der heutigen Veröffentlichung der Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes wird der Reformprozess für eine modernisierte Filmförderung unter dem Dach der FFA fortgesetzt. Anträge für die jurybasierte kulturelle Förderung des Bundes können ab sofort über das Serviceportal der FFA gestellt werden. Als Filmförderung des Bundes führt die FFA die neue jurybasierte kulturelle Filmförderung von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis in den Bereichen Entwicklungsförderung, Produktionsförderung für Spiel-, Dokumentar-, Kinder- und Kurzfilme sowie die Verleihförderung durch.
Die Richtlinie, weitere Informationen zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes, zur Antragstellung sowie zu den Einreichfristen und Sitzungsterminen und Webinar-Informationsveranstaltungen sind auf den Seiten der FFA abrufbar:
- Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes
- Drehbuchförderung Spielfilm
- Stoffentwicklungsförderung Dokumentarfilm
- Produktionsförderung für programmfüllende Spiel, Dokumentar und Kinderfilme
- Produktionsförderung für Kurzfilme
- Verleihförderung
- Einreich- und Sitzungstermine
- Webinare zur Beratung und Antragstellung
In Kürze gibt die FFA die Besetzungen der sechs Förderjurys für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes bekannt, die in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und vor dem Hintergrund einer fachlichen und gesellschaftlichen Repräsentanz eingerichtet wurden.