Filmisches Erbe: FFA-Verwaltungsrat sieht dringenden Handlungsbedarf
Pressemitteilung vom 16.06.2015
Der FFA-Verwaltungsrat sieht dringenden Handlungsbedarf der Branche und der öffentlichen Hand, um die Digitalisierung des filmischen Erbes schnellstmöglich voranzutreiben. In seiner 200. Sitzung äußerte das Gremium in einem Beschluss die Befürchtung, dass ansonsten der unwiederbringliche Verlust von filmischen Originalmaterialien drohe. Zudem seien auch technische und personelle Ressourcen bei den filmtechnischen Dienstleistern in Deutschland gefährdet.
Zuvor hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers im Auftrag der FFA ein Gutachten vorgelegt, das eine Kostenabschätzung der digitalen Sicherung des filmischen Erbes ermöglicht. Darüber hinaus lagen dem Beschluss des Gremiums eine Analyse des Fraunhofer Instituts zur Initiierung eines einheitlichen digitalen europäischen Archivformates sowie das Konzept des Kinematheksverbundes zum Auswahlverfahren der zu sichernden filmischen Inhalte zugrunde.
In ihrem Gutachten schlägt die PwC vor, die Digitalisierung schrittweise mit einem jährlichen Mindestvolumen von 10 Mio. Euro über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre zu finanzieren. Der Verwaltungsrat appelliert deshalb an die Verantwortlichen von Bund und Ländern, bereits ab dem Jahr 2016 entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Verwaltungsrat bekräftigte in seinem Beschluss, dass die FFA, die bereits seit 2012 mit jährlich 1 Mio. Euro die Digitalisierung des filmischen Erbes fördert, bereit sei, im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung mit Bund und Ländern ihren Beitrag zu erbringen.
FFA-Präsident und Staatsminister a. D. Prof. Dr. Bernd Neumann erklärt: „Die Digitalisierung des filmischen Erbes ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben der Gegenwart. Wenn wir die teilweise weit über 100 Jahre alten, historischen Werke deutschen Filmschaffens auch nachfolgenden Generationen zugänglich machen wollen, müssen wir handeln – und dies nicht morgen, sondern jetzt!“