Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
Pressemitteilung vom 28.01.2014
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am heutigen Dienstag entschieden, dass die Regelungen des Filmförderungsgesetzes zur Filmabgabe verfassungsgemäß sind.
Der Bund kann sich hierfür auf seine Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft stützen, selbst wenn er - neben wirtschaftsbezogenen - zugleich kulturelle Zwecke verfolgt. Die Regelungen zur Filmabgabe genügen auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2014 sowie in der ausführlichen Begründung.