FFA-Verwaltungsrat konstituiert / Bernd Neumann als Präsident wiedergewählt / Plattformstudie befürwortet Investitionsverpflichtung
Pressemitteilung vom 11.03.2022
Der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt FFA hat bei seiner heutigen konstituierenden Sitzung Kulturstaatsminister a. D. Bernd Neumann mit großer Mehrheit erneut zu seinem Präsidenten gewählt. Neumann, der damit auch Vorsitzender des FFA-Präsidiums bleibt, erklärte: „Ich bedanke mich für das fortgesetzte Vertrauen und werde mein Bestes tun, die FFA und damit die deutsche Film- und Kinowirtschaft durch diese schweren Zeiten zu begleiten. Diese zu bewältigen und den deutschen Film als Identifikationsmotor und die deutschen Kinos als unentbehrliche Orte für Kultur und Austausch zu erhalten, wird unsere wichtigste Aufgabe in der absehbaren Zukunft sein.“
Ebenfalls mit großer Mehrheit wählte der Verwaltungsrat die MDR-Intendantin und ARD-Filmintendantin Karola Wille zur stellvertretenden Vorsitzenden.
Der FFA-Verwaltungsrat besteht aus 36 Mitgliedern, die u. a. vom Deutschen Bundestag, vom Bundesrat und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie den Verbänden der Film- und Fernsehwirtschaft benannt werden.
Bei seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat auch das neue FFA-Präsidium gewählt, das erstmals geschlechtergerecht zusammengesetzt ist. Neben FFA-Präsident Bernd Neumann gehören dem Gremium Michelle Müntefering als Vertreterin des Deutschen Bundestages sowie Dr. Jan Ole Püschel für die Oberste Bundesbehörde für Kultur und Medien (BKM) automatisch an. Darüber hinaus wurden Uli Aselmann (Filmhersteller), Peter Schauerte (Filmverleiher), Dr. Christian Bräuer (Kinos), Inga Moser von Filseck (Videowirtschaft), Daniela Beaujean (private Fernsehveranstalter), Prof. Dr. Karola Wille (öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter) und Cornelia Grünberg (Kreativverbände) in das Präsidium gewählt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Vorstellung eines Gutachtens zur Plattformökonomie und der Möglichkeit einer Investitionsverpflichtung für VoD-Anbieter („Plattformstudie“).
Nachdem die EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vom November 2018 den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, nationale und internationale Video-on-Demand-Anbieter zu Investitionen in unabhängige nationale oder europäische Produktionen zu verpflichten, haben zahlreiche europäische Staaten so eine Investitionsverpflichtung bereits umgesetzt oder bereiten dies vor.
Die FFA hat nun durch ein unabhängiges ökonomisches Gutachten untersuchen lassen, welche Veränderungen der deutschen Produktionslandschaft durch nationale und internationale VoD-Anbieter entstanden sind und ob die Einführung einer Investitionsverpflichtung auch in Deutschland möglich und sinnvoll wäre. Hierfür hat sich Goldmedia GmbH Strategy Consulting als Gutachterin ausgesprochen.
Bernd Neumann: „Ich begrüße, dass die Plattformstudie eine Investitionsverpflichtung von VoD-Anbietern befürwortet. Überdies tragen wir mit dieser Studie dem entsprechenden Prüfauftrag aus der Koalitionsvereinbarung Rechnung.“