FFA-Sonderhilfe für Weltvertriebe: Antragstellung ab 15.10.2020 möglich
Pressemitteilung vom 12.10.2020
Um der durch Covid-19 bedingten Marktstörung für den internationalen Vertrieb von deutschen Kinofilmen entgegenzuwirken, hat die Filmförderungsanstalt eine Sonderhilfe für Weltvertriebe eingerichtet. Insgesamt stehen dafür 400.000 Euro zur Verfügung.
„Auch wenn sie nicht so sehr im Licht der Öffentlichkeit stehen, sind die deutschen Weltvertriebe eine wichtige Säule unserer Filmwirtschaft“, erklärt FFA-Vorstand Peter Dinges. „Nach abgesagten Filmmessen und -Festivals und dem beinahe weltweiten Kino-Lockdown sind aber auch die Weltvertriebe in ihrer Existenz bedroht. Um die Strukturen und nicht zuletzt die Unternehmen zu erhalten, haben wir unsere Sonderhilfe für Weltvertriebe ins Leben gerufen, die die schlimmsten pandemiebedingten Schäden abfedert und damit zum Fortbestand des erfolgreichen Exports deutscher Filme beitragen soll.“
Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitangestellten können im Rahmen der Vertriebs-Sonderhilfe einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen, Unternehmen mit mindestens sechs Vollzeitangestellte bis zu 50.000 Euro. Die Mittel können für sämtliche zukünftige projektunabhängige Betriebskosten bis zum 31. Mai 2021 verwendet werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 % der anerkannten Kosten. Die Förderintensität kann bis zu 80 % betragen.
Einreichfrist ist der 15.11.2020.