FFA-Referenzkinoförderung: [BR]Antragsschluss 15. März 2014
Pressemitteilung vom 21.02.2014
Kinobetreiber, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen bis zum 15. März 2014 bei der FFA eingereicht haben.
Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann nicht mehr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.
Nachzuweisen ist für das Jahr 2013 pro Leinwand ein Besuchermarktanteil von mindestens
- 48,75 % für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus der Schweiz
[B]oder[/B]
- 52,40 % für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen).
Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website im Förderbereich „Kino/Referenzförderung“. Die Antragsunterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt (FFA), z. Hdn. Beate Schönherr, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.