FFA-Referenzkinoförderung: Antragsschluß 15. März 2016

Pressemitteilung vom 15.02.2016

Kinobetreiber, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen bis zum 15. März 2016 bei der FFA eingereicht haben. Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können nicht mehr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.

Nachzuweisen ist für das Jahr 2015 pro Leinwand ein Besuchermarktanteil von mindestens

  • 65,10 % für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus der Schweiz

oder

  • 55,00 % für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen) .

BASIS (100%) für die Berechnung der Marktanteile ist die vom Kinobetreiber gemeldete Jahresbesucherzahl an die FFA.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website Förderbereich „Kino/Referenzförderung“. Die Antragsunterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt / FFA, z. Hdn. Beate Schönherr, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.

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